Ich habe eine Anzeige und einen Schulverweis bekommen?
Ich bin 16 Jahre alt, und habe ein wenig sexuelle Handlungen vorgenommen im Unterricht, also mir über die Hose meinen Schritt massiert und anderweitig sexistische Dinge zu Mädchen aus meiner Klasse gesagt.
Ein Mädchen hat es zur Anzeige gebracht mit ihren Eltern, dann haben sie die Kopie der Anzeige zur Schulleitung geschickt. Die Schulleiterin hat dann auch die Klasse befragt dazu .. Da konnte ich mich wohl nicht mehr rausreden bei 30 Zeugen.
Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses , die ist Offizialdelikt und kann auch nicht mehr zurückgezogen werden, das wurde nämlich versucht, da ich ja jetzt von der Schule weg bin meinten die das sei ja schon Strafe genug . Exhibitionistische Handlung nicht, da ich mich ja nicht entblößt hatte.
Meine Eltern haben mir Hausarrest gegeben .. wie geht es nun weiter ?
29 Antworten
Also wie gesagt, für das was Du gemacht hast bist Du zu alt. Mit 16 bist Du ein junger Mann der schon im Erwerbsleben sein könnte und der das sehr bald sein wird, der bereits weitgehend die Normen und Regeln des Erwachsenenlebens verinnerlicht haben sollte und ja wohl auch so behandelt werden will. Du solltest das Gespräch mit einem Psychologen suchen, vielleicht kommt da ja auch die Schulverwaltung auf Dich zu. Ansonsten würde ich Dir zu einem Anwalt oder zu Anwälten raten, für die strafrechtliche wie ggf. die schulrechtliche Seite, wenn Du hier Probleme für Dich siehst. Wenn Dein weiterer Werdegang geregelt ist, brauchst Du natürlich nichts machen.
Hier geht es nicht zu sehr um bestrafen - Ziel des Verfahrens ist es mehr, dass du was daraus lernst...
wie geht es nun weiter ?
Du bekommst eine Gerichtsverhandlung. Aus dieser bekommst du ein Urteil. Das beinhaltet eine Strafe.
https://kujus-strafverteidigung.de/strafrechts-abc/erregung-oeffentlichen-aergernisses/
Nicht erheblich, und damit nicht strafbar, sind:
- Streicheln der bekleideten Geschlechtsorgane
An anderer Stelle las ich, dass es unter Beleidigung auf sexueller Grundlage fällt.
Wie es jetzt weitergeht?
Dich schonmal mit dem Gedanken anfreunden Sozialstunden leisten zu müssen mit evt Besuch beim Psychologen. Achja und damit dass du nun vorbestraft bist nach der Verurteilung vor Gericht und in Zukunft dadurch deine jobsuche erschwert ist. Tjoa so kann man sich auch die zukunft verbauen. Herzlichen Glückwunsch dazu, du cooler Hengst.
Du hast diese Strafe auch verdient. Ein Schulverweis etc. ist gerechtfertigt.
Weitere Infos zum Thema Erregung öffentlichen Ärgernisses: https://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html
Ich hoffe, du hast etwas aus deinen Taten gelernt.