Ich habe ein Untermietverhältnis 7 Jahre stillschweigend hingen.Nun will ich dem U-mieter kündigen.Habe dem U-mietvertrag nie zugestimmt.Kann ich kündigen?

10 Antworten

Verstehe ich das richtig: Dein Mieter hat einen Untermieter, dem du nicht zugestimmt hast?

Dem Untermieter kannst du selbstverständlich nicht kündigen, denn zwischen dir und ihm gibt es kein Vertagsverhältnis, sondern nur zwischen deinem Mieter und dem Untermieter.

Oder willst du deinem Mieter kündigen? Wenn du 7 Jahre lang von dem Untermietverhältnis gewusst hast und es geduldet hast, dürfte es schwer sein, jetzt wegen unerlaubter Untervermietung zu kündigen. Falls es soweit kommen sollte, versuch das mal einem Gericht plausibel zu machen...

Durch konkludente Handlungen (Mietzahlungen, Einzug, usw.) ist ein wirksamer Untermietvertrag zustandegekommen. Die Schriftform ist bei einem Mietvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben, auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam.

Allerdings bedarf die Kündigung eines Mietverhältnisses immer der Schriftform. Wegen der Nachweisbarkeit z.B. der fristgerechten Zustellung ist ein Einwurfeinschreiben empfehlenswert.

Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach § 573 c BGB und beträgt bei der Mietdauer von 7 Jahren für den Vermieter 6 Mon. Allerdings benötigt ein Vermieter für die Kündigung eines Mieters einen berechtigten Kündigungsgrund, wie z.B. Eigenbedarf und muß dementsprechend auch die Kündigung schriftlich begründen. Falls Du einen berechtigten Kündigungsgrund hast, wäre eine Kündigung frühestmöglich zum 31.05.2016 möglich.

Falls Du als Vermieter mit in der Wohnung wohnst kannst Du auch ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis kündigen, allerdings verlängert sich dann Deine Kündigungsfrist gem. § 573 a BGB um 3 Mon. auf 9 Mon. - in diesem Fall wäre die Kündigung frühestens zum 31.8.2016.

Falls Du die Mietsache des Untermieters überwiegend mit Deinen Möbeln ausgestattet hast und Du selbst in der Wohnung wohnst und an eine alleinstehende Person untervermietet hast, könntest Du gem. § 549 eine stark verkürzte Kündigungsfrist in Anspruch nehmen.

Nachzulesen hier:

http://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/

DarthMario72  08.11.2015, 19:27

Ich verstehe das so, dass der Fragesteller Vermieter ist und sein Mieter einen Untermieter hat. Zwischen Vermieter und Untermieter gibt es nichts zu kündigen.

Nemisis2010  08.11.2015, 22:12
@DarthMario72

Möglich, aber als Hauptvermieter kann man kein Untermietverhältnis kündigen, da sowohl das Hauptmiet-, wie auch das Untermietverhältnis von einander unabhängig und eigenständige Vertragsverhältnisse sind.

DarthMario72  09.11.2015, 12:28
@Nemisis2010

Genau das war meine Aussage

Nemisis2010  09.11.2015, 12:43
@DarthMario72

Nach 7 jähriger Duldung dürften auch der Kündigungsgrund wegen der fehlenden Erlaubnis zur Untervermietung gegenüber dem Hauptmieter verwirkt sein. Hier kommt es auch darauf an, ab welchem Zeitpunkt der Hauptvermieter tatsächlich von der Untervermietung erfahren hat.

Du weißt seit 7 Jahren, dass dein Mieter untervermietet hat und hast dagegen nichts unternommen. Nach so langer Zeit ist es nun nicht mehr möglich, deinen Mieter wegen unerlaubter Gebrauchspberrlassung an Dritte zu belangen (abzumahnen bzw. zu kündigen). Der Zug ist abgefahren. Er darf / durfte annehmen, dass du nichts dagegen hast (konkludentes Handeln).

Nein.

Du hast doch gar kein Vertragsverhältnis mit ihm. Also gibt es nichts, was du kündigen könntest.

anitari  08.11.2015, 19:00

Du hast doch gar kein Vertragsverhältnis mit ihm.

Durch Einzug und Zahlung der Miete sicher.

atzef  08.11.2015, 19:03
@anitari

Mit dem Untermieter? Der hat lediglich ein Vertragsverhältnis mit dem Mieter. Das kann doch nicht der Vermieter des Mieters kündigen!

anitari  08.11.2015, 19:11
@atzef

Wo steht denn in der Frage das der Vermieter des Mieters dem Untermieter des Mieters Kündigen will?

atzef  08.11.2015, 19:16
@anitari

Die ganze Fragestellung legt das eigentlich nahe.

Halten wir also einfach mal fest, dass der Vermieter des Mieters dessen Untermieter mangels Vertragsbeziehung nicht kündigen kann :-)