Ich habe bei ADAC Vigniette für AT gekauft,die aber nicht gelocht war.Jetzt habe ich aus AT wg.Ungültigkeit der Vigniette Strafzettel 120€ bekommen.Was jetzt?

2 Antworten

Das steht im Infoblatt der Asfinag beschrieben:

http://www.asfinag.at/documents/10180/13367/de_Vignetten+Folder.pdf/ff170f6a-e0c1-49e0-a8c4-0a8f2dbc37fd

Die Jahresvignette 2015 gilt von 1. Dezember 2014 bis einschließlich 31. Jänner 2016.Die 2-Monats- und 10-tages-Vignetten werden beim Kauf von der Vertriebsstellegelocht.
Achtung: Sind diese Vignetten nicht gelocht, dann sind sie ungültig.

Das Problem findest Du im Zusammenhang mit Vorabkauf immer wieder beschrieben. Das ist shcon vielen Leuten so ergangen.

Von Seiten der Asfinag ist das also vollkommen legitim, die 120 EUR zu fordern. Wenn Du die Rechnung / Bestellung vom ADAC noch hast, kannst Du dem ADAC doch nachweisen, was Du bestellt hast.

Dann würde ich meine Ansprüche dort geltend machen.

Vermutlich haben die aber im Kleingedruckten stehen, daß der Kunde das nochmal kontrollieren muß.

Ich nehme mal an dass Du eine 10-Tages- ode Monatsvignette bestellt hast und verpasst hast anzugeben ab wann die Vignette gültig sein soll. Der Tag ab wann sie gültig sein soll muss gelocht werden, sonst könnte man ja einfach das ganze Jahr mit ner 10-Tages-Vignette fahren und im Fall einer Kontrolle behaupten die erst vor 2 Tagen angeklebt zu haben.

Ungelochte Vignetten sind also ungültig! Demnach ist der Strafzettel aus AT völlig rechtens.

Sicherlich hätte der ADAC Dir die Vignette gar nicht ungelocht zuschicken sollen und darüber solltest Du Dich denen gegenüber nun beschweren. Ich nehme aber an dass die eine Haftung ausschliessen und irgendwo angegeben haben die Vignette auf Richtigkeit prüfen zu müssen bevor Du sie benutzt.

Mit 120,-€ kommst Du aber eigentlich noch gut weg, ich dachte dies kostet in AT über 300,-€ (ein Grund warum ich vermeide da hin zu fahren).