Ich hab eine Frage zu: DHL Paket mit Identitätsprüfung/Altersprüfung ?!?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Pakete sind personengebunden. Selbst du könntest es abholen, sofern dir dein vater eine vollmacht für die abholung gibt (s. hinten auf der Paketkarte)

Steroid 
Fragesteller
 08.03.2011, 14:04

Muss Sie den Perso von meinem Vater mitnehmen ? Damit die sehen dass es die selbe Unterschrift ist?

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Leon97531  08.03.2011, 14:06

Nein, er kann dies nicht abholen bei einer Sendung mit Identitätsprüfung.

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dasMimi  08.03.2011, 14:53

Das gilt nicht für Pakete mit Identitätsfeststellung.Da ist keine Vollmacht zugelassen.

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Sanderlein  08.03.2011, 16:20

Für eine falsche Antwort ein STern, echt arm. Keine Ahnung aber sowas posten. Bei ID Prüfung kann NUR DER EMPFÄNGER abholen!!! Bei allen anderen geht Vollmacht.

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JanKrohn  08.03.2011, 16:57
@Sanderlein

Und die Kommentare, dass die Antwort falsch ist, werden einer nach dem anderen gelöscht. Der Support hier ist also mindestens ebenso arm... Kopfschüttel

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uncutparadise  09.03.2011, 08:16

@holidaycam

Wer erzählt denn bitte sowas ? Das ist kein normales Paket, sondern ein Paket nach Jugendschutzgesetz mit Identitätsprüfung. Dieses wird ausschließlich an den berechtigten Empfänger unter Vorlage des Ausweises ausgegeben. Also Papa. Da war das Sternchen wohl wieder eher für die Antwort, die dem Fragenden am besten passte...

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Das kommt auf den Mitarbeiter an. Manchmal hat man einen, der kulant ist, man kann aber auch an einen geraten, der das sehr genau sieht... Wenn sie es holt, sicherheitshalber eine Vollmacht deines Vaters mitnehmen.

Deine Mutter kann das auch abholen, sie sollte aber den Pass von deinem Vater mitnehmen, den wird sie dort vorzeigen müssen. Auf der Karte ist auch oft eine Einverständniserklärung vorgedruckt, die muss dein Vater auch ausfüllen und ihr mitgeben.

Nein, bei ID Prüfung darf nur der Empfänger mit Ausweis abholen. Bei normalen Sendungen darf jeder mit Vollmacht.

Es ist ganz eindeutig...die DHL bestätigt es gerade wieder - KEINE Abgabe an andere Personen, auch nicht mit irgendeiner Vollmacht!!!Ich habe den Zirkus gerade hinter mir...Und im Netz gibt es bislang auch keine rechtsverbindliche Information zu diesem Unding, weil z. B. Schwerstbehinderte kaum in die Postfiliale gehen können wie meine Mutter und die DHLer selbst nie genug Zeit haben, mal an der Tür zu warten, bis eine solche Person sich an die Eingangstür gequält hat.So ist das mal wieder grenzenlos dämlich geregelt worden...