Ich bin in der Privatinsolvenz und meine 1. Lohnabrechnung wurde ohne eine Pfändung ausbezahlt. Was muss ich jetzt beachten?

4 Antworten

Ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet oder erst beantragt. Wenn es erst beantragt ist kannst Du mit dem Geld noch machen was Du willst und solltest dir zumindest einen vernünftigen Betrag für schlechtere Zeiten zurücklegen. Diese Zeiten werden kommen mit Insolvenzeröffnung und Bestellung eines Insolvenzverwalters, Dein Girokonto (auch ein P-Konto!) sind dann erst mal dicht.. Was du auf die Befragung nach dem was Do so hast antworten solltest sage ich jetzt aber nicht.

Sollte das Verfahren bereits eröffnet sein, bist Du verpflichtet Dich mit Deinem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen.

Das ist ungewöhnlich. Entweder ist nichts pfändbar oder dein Insolvenzverwalter hat deinen Arbeitgeber noch nicht informiert.

Was verdienst du denn ? Hast du Unterhaltsberechtigte ( Frau/Mann , Kind ) ?? Ansonsten solltest du tatsächlich mal beim TH nachhaken .