Ich bin Hauptverdächtiger bei einer Sache die ich nicht getan habe?


02.06.2021, 09:36

Tut mir leid an alle die die Frage nicht verstehen aber ich weiß nicht wie ich die Lage besser erklären kann

6 Antworten

Wenn Du es nicht warst, hast Du nichts zu befürchten. Man muss Dir Deine Schuld nachweisen, nicht Du Deine Unschuld.

Erst einmal schenke ich dir die hier: ",,,,,,,,,,,,, ..........". Sicher hast du Verwendung dafuer.

Wenn dir der Diebstahl nicht nachgewiesen werden kann (was er nicht kann, wenn du ihn nicht begangen hast), passiert dir strafrechtlich auch nichts. Eine Kuendigung waere theoretisch aber vorstellbar (Stichwort: "Verdachtskuendigung").

David45454 
Fragesteller
 02.06.2021, 09:33

ich hab den Text in 2 Minuten geschrieben es tut mir leid aber ich find man kann schon verstehen was ich sagen will

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DerCaveman  02.06.2021, 09:52
@David45454

Ich auch. Satzzeichen habe ich aber trotzdem benutzt (wenn auch moeglicherweise nicht immer an den richtigen Stellen).

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LouPing  02.06.2021, 09:53
@David45454

Die Polizei klärt sowas immer persönlich, schließlich kann man sich am Telefon nur sehr bedingt verifizieren.

Ob jemand schuldig ist hat NICHT die Polizei zu beurteilen - und das wissen die auch. Zuständig dafür ist die Justiz.

Irgendwie hakt deine Geschichte.

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Also erstens, ein Polizist darf nicht sagen, daß du schuldig gesprochen wirst.

Er ist nur ein Executive, ein ausführendes Organ, die judicative also der Richter entscheidet allein, ob jemand Schuld ist oder nicht.

Der Polizist...lass mich raten...mit einem Stern, also frisch aus der Polizei Ausbildung... wollte mit dieser Aussage dich einschüchtern, damit du was zugibst.

Den dies vereinfacht die Ermittlungen.

Wenn du Den Diebstahl nicht begangen hast, brauchst du nichts zu befürchten.

An deiner Stelle würde ich die Arbeit wechseln und eine Gegenanzeige wegen "Falscher Verdächtigungen" machen.

Somit laufen die Ermittlungen dann in beide Richtungen.

Und nimm dir auch einen Anwalt, der kann da noch besser handeln und man hat dann Einsicht in die Ermittlungsakte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du unschuldig bist solltest du auch nichts zu befürchten haben. Und dass deine Fingerabdrücke auf der Kasse sind ist ja wirklich nichts ungewöhnliches, wenn du dort arbeitest. Ein Anwalt sollte demnach (meines Erachtens) nicht notwendig sein. Sollte es z.B. zu einer Hausdurchsuchung kommen würde ich dann schon zu einem Anwalt raten.

es ist schwierig zu verstehen was Du willst weil Du völlig auf die passende Kommasetzung bzw Zeichensetzung verzichtest und auch auf Absätze das macht es schwer für Menschen wie mich zu verstehen was Du willst denn es ist einfach nur ein langer Text der um es direkt zu sagen unklar und auch grammatikalisch sind einige Fehler enthalten was sich an manchen Beispielen zeigt und hier möchte ich betonen dass auch einige Endungen falsch sind also was willst Du wissen das frage ich mich das ist mir nicht klar wer hat was getan und welche Beweise gibt es kannst Du das erklären also ich meine welche Vorwürfe gibt es und welche Beweise kann man das sagen und gibt es Zeugen die dich gesehen haben und was echt gut wäre im Namen aller hier kannst Du das verständlicher schreiben bisher scheint nur ein Verdacht zu sein und man gilt als unschuldig bis einem die Tat nachgewiesen wurde also muss man Dir beweisen dass Du was getan hast und nicht Du musst beweisen dass Du nichts getan hast.