Ich beziehe als Selbständiger seit 5 Jahren ALG Leistungen. Ich soll nun meine Selbständigkeit aufgeben und stattdessen einen Minijob annehmen. Zurecht. ?

5 Antworten

Mündlich? Interessiert kein Aas. Ebensoweig ist interessant, wieviel Arbeit die Sachbearbeiterin mit dir hat. Ihre "Drohung" kannst du leicht mit Attesten unwirksam machen.

Einzig denkbar wäre eine Modellrechnug, bei der unterm Strich herauskäme, dass du als Selbstständiger unangemessen hohe Kosten verursachst... Die könnte eventuell zu Konsequenzen führen...

Wenn der einzige Grund ist, dass "Sie" weniger arbeiten muss, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Entscheidung zurecht gefällt wurde.

Wieso solltest du eine Selbständigkeit aufgeben für einen 450 € Job der dir weniger einbringt und wahrscheinlich auch weniger Spaß macht etc.? Eine (rentable) Selbständigkeit sollte gefördert werden und nicht "eingestampft"!

Wie aber ein Anwalt oder Richter das sieht kann ich dir nicht sagen.

Wie sehen denn die "Coachingmaßnahmen" aus? Würden diese deine Selbständigkeit soweit (Zeitlich) verdrängen dass du dieser nicht mehr nachgehen kannst?

BernhardMB 
Fragesteller
 30.05.2016, 14:58

Die Coachingmaßnahmen wurden nur diffus mündlich angekündigt,  falls ich nicht "freiwillig" meine Selbständigkeit aufgebe. Natürlich ginge der Zeitaufwand zulasten meiner Arbeitszeit, entsprechend würde sich mein Verdienst verringern und die JC-Leistungen erhöhen. Aber die Sachbearbeiterin meinte mehrfach, dass Sie dass nicht interessiert, sie will nur meine zeitaufwendigen Anträge endlich vom Tisch haben.

tDoni  30.05.2016, 15:08
@BernhardMB

Da diese Maßnahmen nur mündlich "angedroht" wurden sind sie sowieso haltlos. Und wenn dir dadurch kein finanzieller Nachteil entsteht, würde ich das erst einmal ignorieren.

Wenn ihr deine Aufträge zu umfangrieich, zu Zeitaufwändig oder zu schwer sind, sollte Sie sich einen anderen Job suchen und nicht du!

Ehrlich gesagt mach mich dieses Verhalten etwas sprachlos.

Sollte das tatsächlich so gewesen sein,dann würde ich das auf mich zukommen lassen und sie mal machen lassen !

Würde etwas von ihr kommen dann legst du fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch ein und begründest diesen noch einmal.

Wenn das nichts helfen sollte,schreibst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Amtsleiter,da legst du noch mal die Einzelheiten deines Gesprächs mit deiner SB - dar.

Ich denke mal nicht das dies im Interesse des Jobcenters liegt,wenn du deine Bedürftigkeit mutwillig erhöhst,denn damit würdest du gegen deine Mitwirkungspflicht verstoßen.

Die sagt nämlich unter anderem aus,dass du deine Bedürftigkeit so gut es dir möglich ist verringern oder besser ganz beenden sollst.

Es ist allerdings schon die Frage, wenn man nach 5 Jahren Selbstädigkeit immer noch nicht davon leben kann, ob man die Selbständigkeit nicht als gescheitert ansehen kann ... und Alg2 kann auch nicht dazu da sein dauerhaft nicht funktionierende Selbständigkeiten zu finanzieren ...

Wende dich an einen Fernsehsender. Das ist ne prima Story.