Mein Hund wurde gebissen, aber der Hundehalter (ohne Versicherung) will nicht zahlen. Was soll ich tun?

8 Antworten

Hallo KlausG02,

richtig ist, dass für alle Hunde in Hamburg eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen muss. Hinsichtlich der Leinenpflicht gibt es auch Ausnahmen. Dies kannst du in dem Gesetz aber nachlesen.

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=f&showdoccase=1&doc.id=jlr-HuGHAV3P12&st=null

Nach dem dir der Hundehalter des bissigen Hundes bekannt ist, solltest du auf jeden Fall eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Hundegesetzes machen (fehlende Tierhalterhaftpflicht).

Allerdings kann ich einen Fehler in deinem Text erkennen.

Nicht der Hundeführer muss dir den Schaden ersetzen, sondern der Hundehalter und nur dieser ist auch verpflichtet eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Und da dir die Hundehalterin von Anfang an bekannt ist, verstehe ich nicht, weshalb du dieser die Kosten nicht bereits in Rechnung gestellt hast.

Und auch dieser Hinweis ist völlig falsch:

Infrage kommt eine Sachbeschädigung und diese ist nur strafbar, wenn der Mann den Hund mit absicht auf meinen gehetzt hätte.

Es geht hier nicht um eine Bestrafung des Hundeführers, sondern um eine fehlende Haftpflichtversicherung der Hundehalterin, sowie um die Erstattung deines Schadens durch die Hundehalterin.

Gruß Apolon

 

KlausG02 
Fragesteller
 16.10.2017, 00:14

Ich habe die Rechnung der Klinik an die Halterin gegeben, erst wollte sie prüfen ob die nicht so hoch ist, hat sie mir geschrieben und das sie sich von selbst wieder meldet. Doch leider habe ich seit diesem Brief nicht mehr von ihr gehört. Die Klinik hat 1080,- Euro gekostet, es war Ostern, also Feiertag mit zulage und er mußte eine Nacht bleiben und wurde am nächsten Tag morgens schon operiert. Ich denke die kosten sind ok. Ich habe bisher mitbekommen das es nicht der erste Vorfall mit dem Hund und Halterin war, dass Amt war auch schon da und hat sie wegen der Versicherung und der Hundesteuer belangt, auch muß sie dem Hund nun einen Maulkorb umbinden und natürlich nur noch an der Leine.

Wenn du auf dem Amtsgericht deine Vermögensverhältnisse darlegst, kannst du einen Beratungsschein für einen Anwalt bekommen. Dieser würde auch für dich den Antrag auf PKH stellen.

Diese ist ja gerade eingerichtet, dass man auf sein Recht nicht verzichten muss, wenn man mittellos ist.

Allerdings wird auch geprüft, wie die Aussichten stehen, dass du zu deinem Recht kommst.

Steht bereits fest, dass beim Gegner nichts zu holen ist, wird es schwer. Auch auf Staatskosten kannst du keine aussichtslosen Forderungen durchsetzen.

Wenn du nicht weißt wie man ein gesetzliches Mahnverfahren online anschiebt, dann geh zum Mahngericht. Das ist in Hamburg. Rufe dort an, laß dir einen Termin geben, die Mitarbeiter beraten dich und füllen auch mit dir den Bogen aus.

Oder nimm dir einen Anwalt. Den brauchst du sowieso, wenn es zur Klage kommen sollte.

Ein Hund mit Leinenzwang und ohne Maulkorb, der frei umher läuft...Da hast du gute Karten, den Prozeß zu gewinnen. In dem Fall muß die Halterin auch den Anwalt bezahlen.

DerHans  12.10.2017, 10:05

Wer den Prozess anstrebt, muss erst in Vorleistung gehen.

Da nützen auch die "besten Karten" nichts, wenn beim Gegner "mangels Masse" nichts zu holen ist.

Problem erkannt:

Du mußt ein bisschen vorsichtig sein: Ist bei der Gegenseite nichts zu holen ,bleibst du auf allen eventuellen Kosten sitzen, wie z.b. gerichtlicher Mahnbescheid, Rechtsanwalt oder Gerichtskosten.

Deshalb muss man sich erst mal umhören, ob bei der Person etwas zu holen ist. Wirtschaftsauskunft (dürfte etwa 20-30 Euro kosten) einholen, bei nachbarn "unhören", bei Verwaltung nachfragen, wo Person gemeldet ist. Wenn man sich ziemlich sicher ist, dass bei der person was zu holen ist, und der Vorfall eindeutig bewiesen werden kann, muss man überlegen, ob man einen RA einschaltet, das macht auf viele Schuldner mächtig Eindruck.

Ansonsten würde ich überlegen, ob es sich lohnt (gewisse Wahrscheinlichkeit, dass bei der Person, was zu holen ist) selber mahnen und klagen. Gerichtlicher mahnbescheid bringt oft auch nichts, weil es handelt sich dabei im Prinzip nur um eine etwas eindringlichere Mahnung.

Gerichtliches Mahnverfahren einleiten (Mahnbescheid). Ist günstig und effektiv.