Hund im Gemeinschaftsgarten & allgemeine Frage zur Hausverwaltung?
Guten Abend,
folgende Situation, wir wohnen in einem 4 Familien Haus ( Alles Eigentümer- keine Mieter im Haus) mit einem Gemeinschaftsgarten der allerdings von niemanden benutzt wird, außer rasen ist dort auch nichts vorzufinden. Das Haus Gehört zu einer Hausgemeinschaft die von der Volksbank verwaltet wird.
3 Nachbarn verstehen sich untereinander super, 1 Nachbar ist sehr unangenehm, meckert, beschwert sich so ziemlich über jede Kleinigkeit die niemanden außer ihm stört und kriegt sich ständig mit den 3 anderen Familien in die Haare.
Nun zu meinen Fragen:
- Am Sonntag kriegen wir immer Besuch von unseren Kinder, mit ganzer Familie samt Hund. Ab und an gehen die Kinder schnell mit dem Hund in den Garten um keine Große Runde zu laufen, alles was der Hund hinterlässt wird natürlich immer sofort beseitigt.
Diesen Sonntag durfte sich unser Schwiegersohn vom zuvor erwähnten Nachbarn und Nachbarsfrau aus dem Fenster anschreien lassen weil diese ihm verbieten möchten den Gemeinschaftsgarten zu benutzten aus Gründen XY.
Haben unsere Nachbarn irgendwelches Recht einem gleichgesinnten Nachbarn, Eigentümer etwas zu verbieten oder vorzuschreiben? Egal ob im Bezug auf den Gemeinschaftsgarten, ein Kinderrad das mal eine Stunde pro Woche im Flur abgestellt wird, über Kellertüren etc. etc. die Liste könnte ich noch Stunden fortsetzten..
Manche würden jetzt sagen beschwert euch doch bei der Hausverwaltung - alle drei Familien haben sich schon über den einen Nachbarn beschwert allerdings ohne jegliches Ergebnis. Selbst unsere Bitten bestimmte Gesprächspunkte in die Liste der jährlichen Eigentümerversammlung aufzunehmen werden einfach ignoriert.Die Hausverwaltung reagiert jedoch fast ausnahmslos auf die Wünsche und Forderungen des einen Nachbarn.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
2. Bei wem können wir uns den über die Hausverwaltung der Volksbank beschweren hat jemand evtl. eine Anlaufstelle?
Vielen Dank vorab für die Antworten!
3 Antworten
> Haben unsere Nachbarn irgendwelches Recht
Sie haben das Recht, darauf zu bestehen, dass jeder die Hausordnung einhält. Soweit diese nicht Bestandteil der Teilungserklärung ist, könnt Ihr die durch Beschluss der Eigentümerversammlung ändern.
> über die Hausverwaltung der Volksbank beschweren
Bei niemandem. Aber Ihr könnt einen anderen Verwalter bestellen. Normalerweise dann, wenn der Vertrag des jetzigen Verwalters ausläuft.
Wie lange habt Ihr denn schon diesen Verwalter, und warum habt Ihr ihn bestellt bzw. seinen Vertrag verlängert, wenn Ihr mehrheitlich so unzufrieden seid?
Wenn Hunde in der Anlage nicht erlaubt sind, ist das Gassigehen, sprich Kacken im Gemeinschaftsgarten auch Ihrem Besuchshund nicht erlaubt.
In vielen Häusern ist das Abstellen jeglicher privaten Sachen in den Fluren ausdrücklich verboten, das steht meistens in der Hausordnung, die vielleicht mit der TE oder per Beschluss gültig und bindend für alle Bewohner wurde.
Wenn euch die Regeln nicht gefallen und ihr sowieso in der Mehrheit seid, könnt ihr doch ganz simpel und plötzlich neue machen: Antrag zur Tagesordnung in der Eigentümerversammlung heißt das...
Schreiben sie dem Hauptverband der Bank* . Druck von Oben hilft dabei oft .
* nehmen sie o.a. Text !