Hund gestohlen?
Hallo!
Gestern hatte ich einen Termin beim Kinderarzt und habe eine Transportbox mit einem Hunden/ Welpen liegend gesehen. Nach dem Termin war der Hund immer noch dort und war vor Kälte am Zittern. Den Nachbarn zufolge wurde er Stunden zuvor dort abgesetzt. Ich habe die Polizei telefonisch informiert, leider ist die Verbindung abgebrochen nachdem sie mich mit dem örtlichen Tierheim verbunden haben. Da mein Kind fiebert und gequengelt hat habe ich den Hund kurzerhand mitgenommen.
Nun heißt es vom Tierheim dass mich eine saftige Strafe wegen Diebstahl erwartet und ich bezahlen müsste um ihn abzugeben. Ich weiß ich hätte ihn nicht einfach so mitnehmen dürfen aber ich hatte Angst dass ihm was passiert und konnte zu dem Moment nicht persönlich bei der Polizei erscheinen. Was soll ich nun tun? Eine Strafe kann ich mir nicht leisten. Ich habe es nur gutgemeint und wollte keinesfalls nen Hund stehlen!! Auch wenn ich das leider getan habe
Die Polizei meinte heute ich sie direkt zum Tierheim bringen muss
6 Antworten
Du hast die Polizei informiert. Daher hatten sie Kenntnisse davon. Der Fehler lag allein darin, dass Du Dich nicht noch am selben Tag darum gekümmert hast, den Welpen als Fundtier zum Tierheim zu bringen. Das muss der Stadt oder Gemeinde eben gemeldet werden.
Ob da jetzt wirklich Diebstahl vorliegt, kann angezweifelt werden. Du hattest ein krankes Kind bei Dir. Dementsprechend funktionieren die Dinge nicht mal eben so, wie man sich das gerne vorstellt.
Ob eine Geldstrafe gerechtfertigt ist, kann letztendlich vor Gericht geklärt werden. Du hast den Hund nicht in dem Sinne unterschlagen, ihn zu behalten. DANN wäre es eine Straftat gewesen.
Tierheime übertreiben auch sehr gerne und oft. Mit Tierschutz hat diese Branche inzwischen nichts mehr zu tun. Dafür arbeiten da zu viele Nichtsnutze, die gerne ihre persönlichen und schwachsinnigen Ansichten mit dem Job verknüpfen.
Das Tierheim entscheidet nicht, was als Diebstahl geltend gemacht wird. Das entscheidet die zuständige Behörde.
Wenn sie es wirklich drauf anlegen, bin ich mir fast schon sicher, dass da nicht viel bei rum kommen wird. Du hast Dich gekümmert und ihn nicht einfach behalten ohne es zu melden. Es liegen nur Stunden zwischen gestern und heute. Es handelt sich hier nicht um Tage oder Wochen.
Behalte zur Sicherheit den Anruf im Telefonverzeichnis, damit Du nachweisen kannst, dass Du mit der Polizei telefoniert hast.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Nein ich habe den Hund nicht mitgenommen um ihn zu behalten, im Gegenteil (derzeit) möchte ich keinen Hund und hoffe sie kommt zurück zu den Besitzern bzw. wird in ein gutes zu Hause vermittelt. Leider hat mir die Mitarbeiterin Angst gemacht aber natürlich werde ich den Hund bzw. die Hündin nachher dorthin bringen und hoffe es lässt sich noch alles aufklären. Gestern hat es leider die Situation nicht erlaubt, die Polizei meinte bis jetzt ist auch keine Vermisstenmeldung eingegangen die auf die Beschreibung passt. Das Tierheim wollte mir die Frage leider nicht beantworten. Aber denke der Besitzer meldet sich sowohl beim Tierheim als auch bei der Polizei
Das ist Quatsch, was das Tierheim erzählt hat.
Du hast den Fund bei der Polizei gemeldet und den Hund erstmal von der Straße weggenommen und bei Dir in Sicherheit gebracht.
Das war gut gemeint und stellt keine Straftat dar. Ruf bei der Gemeinde (Fundamt) an, erzähl denen was Sache ist, dann bring den Hund zum örtlichen Tierheim (die Gemeinde hat bestimmt eine Vereinbarung für die Unterbringung von Fundtieren).
Du wirst dafür nichts zahlen müssen.
Für Fundsachen ist dein zuständiges Fundbüro verantwortlich.
Da man die Fundsache Tier nicht besonders gut auf einem Regal lagern kann, wird die Pflege von Fundtiere in der Regel an ein Vertragstierheim ausgelagert.
Rufe beim zuständigem Fundbüro an, sie sollten dir da weiterhelfen können.
Eine saftige Strafe wirst du vermutlich nicht bekommen und für die Abgabe musst du auch nichts bezahlen - du darfst dich da nur nicht vom Tierheim einschüchtern lassen.
Gestohlen hast du den Hund nicht, du hast den Fund der Polizei gemeldet und dabei deinen Namen angegeben.
Der genaue Wortlaut des §242 StGB schafft Klarheit. Die Absicht, den Hund Dir oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, ist Voraussetzung für die Strafbarkeit.
Da der Finder die Polizei angerufen hat um den Fund zu melden, kann man nicht davon ausgehen, dass der Hund angeeignet werden sollte. Denn dann hätte der Finder wohl nicht die Polizei angerufen.
Du hättest zumindest gestern beim Tierheim anrufen können, dass du einen Hund gefunden hast und ihn erstmal mit nach Hause genommen hast. Die hätten dir dann gesagt wie du dich verhalten sollst.