Hund geschenkt bekommen und kann die alte Besitzerin?
Ich habe vor Einen Monat einen Hund geschenkt bekommen und ich und meine Freundin haben ihn zu uns geholt da die Frau meinte der Opa wäre gestorben die müsste ihn abgeben und haben erfahren von bekannten wegen Umzug hat sie den abgeben und hat aber noch einen Hund Und will uns den Hund wieder abholen obwohl wir ihr Bilder schicken das dem Hund gut geht und jetzt droht sie uns den Hund abholen zu wollen
5 Antworten
Hallo,
grundsätzlich ist auch eine Schenkung die Übertragung des Eigentums. Das ist bei einem Kühlschrank nicht anders als bei einem Hund!
Eine geschenkte Sache - dazu zählt auch ein Hund - kann man also nicht wieder zurückfordern.
Etwas anderes ist es immer, wenn man die Schenkung nicht nachweisen kann und der "Schenker" dann behauptet, er habe den Hund ja nur für eine bestimmte Zeit "in Pflege" gegeben ..... dann sieht es oft übel aus.
Oder wenn der Schenker etwas verschenkt und gar nicht selbst Eigentümer dieser Sache war - also der Hund jemand ganz anderem gehörte. Kann dieser sein Eigentum nachweisen, muss man die Sache natürlich wieder herausgeben.
DESHALB muss auch auch bei einer Schenkung IMMER einen schriftlichen Vertrag machen!
Dann soll die Frau mal ihr Eigentum an dem Hund nachweisen - einfach herauszugeben braucht ihr ihn jedenfalls nicht!
ja, dann ist es doch schon mal gut. Und wenn darin von "schenken" etc. die Rede ist, dann habt ihr doch schon mal was in der Hand.
Ein Impfausweis begründet KEINEN Eigentumsanspruch, denn kein Tierarzt überprüft, ob der Hund tatsächlich dem Menschen gehört, der mit ihm in der Praxis erscheint und den Hund impfen lässt - das kann grundsätzlich jeder machen ....
Ihr könnt den Hund übrigens dann bei jedem TA impfen lassen, den Chip, wenn er einen trägt, kann der TA auslesen und eintragen.
Ich weiß leider nicht wie das Rechtlich ist, da ihr ja keinen Vertrag gemacht habt :/
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Sie hat in über Facebook verschenkt und wir haben ihn geholt abends und jetzt droht sie uns weg zu nehmen weil die hätte den imfpass noch usw aber den hat man nicht gesehn
Wir haben nur die Beweise wo sie über Facebook privat mit meiner Freundin geschrieben hat
Die kann man nutzen, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte!
Ok aber so kann sie mir Nix
Und kann ich sie auch dann Anklagen falls sie es mache tut
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist nicht.
Du bist in Besitz des Hundes. Nicht du musst nachweisen, dass es dein Hund ist, sie müsste beweisen dass es ihr Hund ist. Auch hier gilt die Eigentumsvermutung des BGB
§ 1006 Eigentumsvermutung für Besitzer(1) 1Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei.
Btw: Satzzeichen erhöhen die Verständlichkeit von Texten ganz gewaltig.
dann gebt ihr ihn ihr nicht und fertig
Hallo..ich denke ja das darf Sie anhand des Links den ich dazu gefunden habe
Ich hoffe allerdings ihr dürft ihn behalten.
LG Sky...💥💥💥
Sie hat in über Facebook verschenkt und wir haben ihn geholt abends und jetzt droht sie uns weg zu nehmen weil die hätte den imfpass noch usw aber den hat man nicht gesehn
Wir haben nur die Beweise wo sie über Facebook privat mit meiner Freundin geschrieben hat