Hotelverkauf - Was passiert mit den Reservationen?

2 Antworten

Wenn Du den Vertrag (Buchung) eingegangen bist, musst Du für die Ausführung oder Stornierung sorgen. Da ein Hotel außer dem Immobilienwert auch einen Betriebswert hat, gehören die Buchungen zum Betriebswert.

Du hast Deine Ausbildung offenbar vor mindestens 120 Jahren absolviert. Da galt der römischrechtliche Grundsatz, dass Kauf die Miete bricht noch. Seit dem 01.01.1900, dem Inkrafttreten des BGB, ist es genau anders herum.

Der Käufer erbringt die mit der Reservierung verbundene Gegenleistung. Wieso sollte er dafür zahlen wollen?

Letztendlich ist natürlich aber alles eine Sache der Nachfragesituation. Wenn das Hotel in begehrter Lage liegt, gut renoviert und voll ausgelastet ist, könnte sich ein Käufer auf so etwas einlassen. Wenn irgendwas davon nicht stimmt, kannst Du froh sein überhaupt einen Käufer zu finden.

ArminSchmitz  14.05.2018, 07:48

PS: Es handelt sich doch hoffentlich nicht um das vor einem Jahr von Dir erwähnte Hotel in Thailand. Das hättest Du dann dazu schreiben müssen. Es dürfte wohl niemand hier geben der sich in thailändischem Recht auskennt.

ArminSchmitz  14.05.2018, 09:38
@ArminSchmitz

PPS: In der Schweiz gilt der o.g. Grundsatz seit dem 01.07.1990.

TomThai 
Fragesteller
 27.05.2018, 09:34

Vielen Dank. Aber es sind noch nicht ganz 120 Jahre her, seit ich das gelernt habe. Und es war eben - wie erwähnt - in der Schweiz, wo das so weit ich weiss immer noch gilt. Dennoch vielen Dank.