Hotelrechnungen nachträglich anfordern?

3 Antworten

https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/abgabenrecht/aufbewahrungsfristen-geschaeftsunterlagen/1157174#titleInText2

Eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist (§ 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UStG) gilt für folgende Unterlagen: 

Bücher und Aufzeichnungen,

Jahresabschlüsse,

Inventare,

Lageberichte,

Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,

Buchungsbelege,

Rechnungen,

etc.

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allerdings könnte es sein, dass man für die Neuaustellung einer Rechnung eine Gebühr berechnet - Du hast schließlich schon mal eine erhalten

10 Jahre, aber du musst sicher Gebühren für die Neuauststellung tragen.

Minimum 10 Jahre. Kann sein, auch 30 Jahre, weiss ich nicht mehr genau. Und ja, nur wer fragt, bekommt Antwort. Und wer freundlich fragt, hat noch bessere Chancen.