Hotel Stornierung! 80% Trotzdem bezahlen!?
Ich habe ein Hotel gebucht und nach zwei Tagen per Mail stoniert. Die Stornierung fand gut 2 Monate vor antritt der Reise statt. Muss ich trotzdem bezahlen und sind seine AGB's rechtens?
* 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtbeanspruchung der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bei einer Stornierung ist er vom Vermieter auf seine Verpflichtung hinzuweisen. Regresskosten bei Hotelzimmerstornierungen betragen 80 % der gesamten Buchungsumme. Es ist unrellevant zu welchen Zeitpunkt storniert wird, die Verpflichtung besteht ab unserer Zusage ( mündlich als auch schriftlich rechtsverbindlich ).*
5 Antworten
Ganz davon abgesehen, dass es in den AGBs steht, die du ja akzeptiert hast, ist eine Strnierung meist per mail gar nicht möglich. Das ist das gleiche wie eine Kündigung. Diese muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Nix, DerHans schreibt nur wieder unrelevantes Zeugs, damit er auch was dazu geschrieben hat. DerCAM hat da schon die richtige Antwort gegeben.
Habe Heute mit der Verbraucherzentralen und mit einem Anwalt telefoniert. Die meinen beide, dass das bezahlt werden muss. Das ist echt eine Frechheit! Wo kann man sich über Hotels beschweren? Gibt es da auch sowas wie eine "Hotelkammer" (wie Ärztekammer)?
Der Hotelier ist so zu stellen, als wuerde der Vertrag erfuellt. Das heisst, er hat einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entstanden ist, dass du den Vertrag nicht erfuellst. Dieser Schaden entspricht dem vereinbarten Uebernachtungspreis abzueglich der eingesparten Aufwendungen des Hoteliers. Ein Abzug fuer eingesparte Aufwendungen in Hoehe von 20% ist bei "Uebernachtung mit Fruehstueck" weitestgehend gerichtsfest.
Konnte er das Zimmer allerdings anderweitig vermieten, sind die hiermit erzielten Einnahmen (abzuegl. eventueller Kosten fuer die ersatzweise Vermietung) ebenfalls abzuziehen. Hierfuer bist du aber beweispflichtig.
Der von dir zitierte Auszug aus den AGB duerfte allerdings, sofern vollstaendig wiedergegeben, unwirksam sein. Es fehlt der Hinweis, dass es dem Kunden freisteht, einen geringeren Schaden nachzuweisen und dieser dann auch nur verpflichtet ist, diesen geringeren Schaden zu ersetzen. Im Ergebnis wirst du die 80% aber auch dann zahlen muessen (sofern du keinen geringeren Schaden nachweisen kannst), wenn die betreffende AGB Bestimmung des Hoteliers unwirksam sein sollte. Dann eben nicht aufgrund der AGB sondern aufgrund des Ersatzanspruches nach BGB. Kommt im Ergebnis aufs Gleiche raus.
Tja, wenn man bucht, sollte man sich diese Sachen vorher gut durchlesen. Du bist den Vertrag so eingegangen, also mußt du zahlen, auch wenn es schon krass ist.
Spontan würde ich damit zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt gehen. Natürlich hast du mit deiner Buchung grundsätzlich einen Vertrag über die Nächtigung abgeschlossen und bist deshalb zur Zahlung verpflichtet. Ich würde michdarauf berufen, dass es allgemein üblich ist, dass bei einem zeitigen Storno nur die Kosten abgerechnet werden, die auch tatsächlich entstanden sind. Die AGBs des Hotels müssen nicht unbedingt komplett gültig sein. Tatsächlich werden dort oft Formulierungen verwendet, die mit der dahinter stehenden Rechtsnorm unvereinbar sein. Je nach Kosten lohnt also (s.o.) der Gang zum Anwalt. Auf jeden Fall würde ich aber die Verbraucherzentrale in deiner Nähe informieren, weil es wahrscheinlich noch mehr Betroffene gibt.
er bezieht sich immer das BGB, wo ist dort etwas vermerkt, das er bis zu 80% bekommen kann!? Kostet die Verbraucherzentrale etwas?
Der grundsaetzliche Anspruch des Hoteliers ergibt sich aus BGB 535 Abs. 2 in Verbindung mit BGB 537 Abs. 1.
Die Pauschalisierung des Anspruchs auf 80% des vereinbarten Preises (bei Uebernachtung mit Fruehstueck) ist zwar nirgends im BGB festgelegt, sie ergibt sich aber aus der Rechtsprechung. Die Gerichte erkennen diese bei "Uebernachtung mit Fruehstueck" in aller Regel an.
Verbraucherzentrale kostet vor allem Zeit. Aber erstmal kein Geld.
Komisches Hotel , die Meisten Zimmer lassen sich immer 24 Stunden Maximum vorher telefonisch stornieren ohne Kosten. Wir haben da noch nie irgendwelche Kosten bezahlt.
Schon dreist schon in den AGB´s auf eine Reiserücktrittsversicherung hinzuweisen die man auch gleich online abschließen kann wie praktisch.
Hört sich stark nach Abzocke an und nicht nach Kundenfreundlichkeit und Service als einen Gast an sich zu binden der dann das Hotel weiterempfiehlt. !
was heisst das für mich?