Hodentritt?

10 Antworten

Du solltest eine Anzeige machen und es dort wo es passiert bei Vernatwortlichen bekannt machen. Wenn du ganz deutlich zeigst und sagts das du das nicht willst und Diejenigen nicht aufhören darfst du dich natürlich wehren, auf jeden Fall. Aber der beste Schutz ist immer noch, nicht in so einen Situation zu geraten. Am besten weglaufen und um Hilfe rufen. Denn du musst dir bewusst machen das Gewalt sehr oft zu Gewalt führt. In solchen Fällen könnte das böse für dich ausgehn. Aber ja, manchmal hat man keine andere Wahl wenn man sich schützen will. Hier ein paar Sachen die man einfach anwenden kann und die effektiv sind >>>

https://www.youtube.com/watch?v=yZdJwwDBypI

Immer dran denken, der beste Schutz ist Abstand halten zu solchen Bestien. Es kann sein das du mit keinem Tritt, Schlag, Biss oder Kratzen die Situation beendest. Es kann aber auch sein das du sie damit auf ein noch gefährlicheres Level für dich bringst, das kann man vorher nie wissen. Ich will damit nicht sagen das du was über dich ergehn lassen sollt oder musst, das musst du immer von Situation zu Situation selbst entscheiden. Eines solltest du auf jeden Fall niemals zulassen, lass dich niemals in ein Auto bringen bei so einem Übeegriff, niemals !!!

Hallo,

Du solltest den Lehrern und den Lehrern bescheid sagen wenn das nochmal passiert. Das muss Konsequenzen haben. Du hast das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wenn Worte nichts helfen darfst du dich gegen Übergriffe wehren aber nur wenn Du angegriffen wirst. Vielleicht hilft es Dir wenn Du mal einen Selbstverteidigungskurs machst. Dort lernst Du die Techniken.

Das geht nicht - aber Gewalt ist nicht der richtige Weg - Anzeige, Veröffentlichung etc... Rede mit deren Eltern, die sind für die Erziehung ihrer Sprösslinge verantwortlich.,

Monschi79  18.09.2023, 09:22

Wenn sie angegriffen wir, hat sie absolut das Recht sich zu verteidigen. Aber klar doch. Immer in die vollen.

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Unholdi  18.09.2023, 14:00
@Monschi79

Das ist in Notfällen ct die Frage, aber ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen blatt und außerdem sollten vernünftige Mitschüler bei so etwas dazwischen gehen und die Konsorten vor den Rektor zerren.

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Unholdi  08.10.2023, 17:36
@FA117

Dann ist das ein Fall für die Klassenkonferenz!

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FA117  08.10.2023, 18:36
@Unholdi

Und die Klassenkonferenz ist die ganze zeit dabei wenn man belästigt wird? Ich hab sowas auch schon erlebt und es gab so viele Gespräche nichts hat geholfen

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Als Mann finde ich den Tritt gerechtfertigt oder alternativ die klassische Ohrfeige.

Rechtlich scheint es kompliziert zu sein und ich bin kein Jurist, aber als Laie verstehe ich es so, dass selbst ein Übergriff nur mit Worten einen körperlichen Rückschlag rechtfertigen kann, bzw. selbst wenn es die angemessene Notwehr überschreitet, straffrei bliebe, solange es nicht vorsätzlich sondern beispielsweise aus Furcht geschieht.

Handelt eine Person indes in einer Situation der Notwehr, entfällt das Merkmal der Rechtswidrigkeit. [...] Damit eine Handlung unter den Rechtfertigungsgrund der Notwehr zu fassen ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese unterteilen sich in objektive und subjektive Merkmale. [...] Unter den Begriff des Angriffs fallen, entgegen dem Irrglauben vieler, nicht nur tätliche Angriffe auf die körperliche Integrität einer Person. Auch das Rechtsgut der persönlichen Ehre ist ein vom Notwehrrecht geschütztes Rechtsgut. [...]
Eine Besonderheit stellt die Situation des intensiven Notwehrexzesses dar. Dabei überschreitet der Verteidiger das Ausmaß der Notwehrhandlung innerhalb einer bestehenden Notwehrlage über die gebotene Abwehrhandlung hinaus. In derartigen Fällen handelt der Verteidiger stets rechtswidrig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er allerdings dennoch straflos bleiben. Dies gilt für Fälle, in denen er aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken handelte.
Quelle: https://www.anwalt.org/notwehr/
Woher ich das weiß:Recherche

Lass dir nichts einreden, natürlich darfst du dich verteidigen, sofern ein gegenwärtiger Angriff vorliegt. Das ist hier der Fall. Denn man darf sich gegen sexuelle Belästigung wehren. Natürlich nicht erst im Nachhinein, sondern wenn gerade die Belästigung stattfindet.

Lg ThexMoon

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung