HILFE die GEZ nervt mich?

7 Antworten

du solltest dir freunde aussuchen die es gut mit dir meinen. dein guter freund scheint ein spinner zu sein, der sich mit garnichts auskennt. es gibt keinen § gegen den rundfunkbeitrag. du musst zahlen und damit solltest du zügig anfangen, sonst folgt demnächtst die vollstreckung, negativer schufaeintrag etc.

wenn du in ausbildung bist und bab oder bafög beziehst, kannst du dich auf antrag befreien lassen. wenn nicht, musst du auch weiterhin zahlen.

Dein Freund scheint sich offenbar eben nicht gut damit auszukennen.

Unabhängig von der Ausbildung musst Du die bisher angelaufenen Kosten sowieso zahlen, je länger Du wartest desto teurer wirds. Wenn Du dich weiterhin weigerst kommts halt soweit das gepfändet wird und das der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Der Beitragsservice ist laut allen Urteilen rechtlich gesehen nicht zu bestanden. Fertig.

Aryra 
Fragesteller
 13.06.2016, 21:06
Messkreisfehler  13.06.2016, 22:00
@Aryra

Ja und? Da steht kein Wort darüber das Du zum einen aktuell befreit werden könntest und selbst wenn Du aus irgendeinem der aufgeführten Gründen mal eine Befreiung bekommst, dann werden die bisher aufgelaufenen Gebühren nicht hinfällig. Eine Befreiung befreit dich nicht für bereits entstandene Gebühren. Zahlen musst Du die so oder so, entweder jetzt die 200, oder Du wartest noch ein bischen bis Du deinen Schufaeintrag hast und 400 oder 500 Euro zahlst... Zahlen wirst Du sie eh.

Ich habe immerwieder versucht mic micht Paragraphen mit der Hilfe eines guten freundes (der sich auskennt) zu wehren.

Mit welchem den?

Der Rundfunkbeitrag wird auf Grund des RBStV erhoben, der durch die Zustimmung der Landesparlament Gesetzeskraft erhalten hat.

Habe mich einem Verein angeschlossen worin auch mein BEkannter meinte eben durch diesen Verein muss er nun keine Gebühren mehr zahlen und er hat seine Ruhe.

Jeder muss zahlen und ich bezweifle, dass dein Bekannter keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlt, irgendwann lassen die Behörden oder der Gerichtsvollzieher grüßen.

Kann ich mich dann dadruch befreien lassen?

Eine Ausbildung ist kein Grund für eine Befreiung.

Oder Wie kann ich mich sonst wehren?

Jeder Haushalt ist verpflichtet den Beitrag zu zahlen.

Um die Bezahlung dieser Gebühren wirst Du weder für die Vergangenheit, noch für die Zukunft herumkommen.

Wer sich einen NW leisten kann, braucht auch nicht verzweifelt zu sein, wenn er monatlich 17,50 Euro für Rundfunk und Fernsehen bezahlen muß.

Welche Gründe glaubst du denn, anführen zu können, daß du die Gebühren nicht zahlen mußt?

Aryra 
Fragesteller
 13.06.2016, 21:06
DerTroll  13.06.2016, 21:10
@Aryra

Damit beantwortest du meine Frage nicht. Du bist grundsätzlich verpflichtet, die Gebühr zu zahlen, außer es trifft etwas zu, weswegen du befreit bist. Und das muß ja der Fall sein, wenn du mit irgendwelchen Paragraphen argumentieren wolltest. Deshalb wollte ich wissen, was du nun glaubst, warum du die Gebühren nicht entrichten mußt. Nur dann kann ich dir sagen, wie du das denen mitteilst oder aber auch, daß du dich nicht wehren kannst und das zahlen mußt. Auf der Seite, die du verlinkst, sind 5 Fälle genannt, aufgrund derer du dich befreien lassen kannst. Welcher von denen trifft denn zu? Oder meinst du, daß es generell nicht zulässig sein könnte? Also der Artikel ist von 2013. Inzwischen hat sich auch das Bundesverfassungsgericht damit befaßt. Die GEZ-Gebühren sind rechtmäßig. Das wurde bestätigt.

Aryra 
Fragesteller
 13.06.2016, 21:17
@DerTroll

Zum Beispiel das hier:
Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1),

die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen sowie gegen das Völkerrecht

Art. 19 (2), das Recht auf Informationen eigener Wahl.

DerTroll  13.06.2016, 21:24
@Aryra

Mit Art. 5 GG wird doch sogar eher begründet, warum die GEZ rechtmäßig ist. So wird doch sichergestellt, daß die Grundversorgung, also auch sich zu informieren, sichergstellt wird. Zugang zu anderen Quellen hast du doch trotzdem auch noch. Und Art. 19 ist nun wirklich sehrweit hergeholt. Also du argumentierst mit der verfassungswidrigkeit, die du darin siehst. Aber wie gesagt, das Bundesverfassungsgericht hat sich schon damit befaßt und die GEZ für rechtmäßig befunden. Glaub mir einfach. Wenn du keinen Grund vorweisen kannst, der dich von der Gebühr befreit, mußt du die Gebühr auch zahlen. Ich muß sie doch genau so zahlen und fast jeder andere doch auch. Und mit verlaub, was du in deiner Frage über deinen Bekannten geschrieben hast. Ich glaube nicht, daß er sich wirklich auskennt. Damit mußt du dich wohl abfinden. Du kannst gern die GEZ verklagen, aber ich sage dir, deine Erfolgschancen sind gleich Null.

Messkreisfehler  13.06.2016, 22:01
@DerTroll

Die ganzen GEZ Gegner haben den Beitragservice schon höchstgerichtlich prüfen lassen. Das Ergebnis ist, dass der Beitragsservice verfassungsgemäß ist. Kapiers endlich! Es wurde dagegen geklagt und es hat alles seine Richtigkeit.

Zuko540  13.06.2016, 23:42
@Aryra

Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1),

Das sieht der Verfassungsgerichtshof Bayern und alle anderen höchstrichterlichen Instanzen anders.

Auch das Bundesverfassungsgericht sieht es komplett anders.

die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen

Das kann getrost verneint werden, weil die Gegner wissen nicht ohne Rundfunkbeitrag kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk , ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk kein Privatrundfunk.

Und somit im Prinzip gar nichts mehr mit Rundfunk, zur Info das wäre verfassungswidrig.

sowie gegen das Völkerrecht

Was zum Teufel hat das Völkerrecht damit zu tun???

Art. 19 (2), das Recht auf Informationen eigener Wahl.

Da versteht wohl einer Art. 19 Absatz 2 GG nicht, da steht nichts von Recht auf Informationen eigener Wahl, da steht das hier:

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Huch, das ist ja mal was komplett anderes und hat mit dem Rundfunkbeitrag nichts am Hut.

Also was du redest ist sehr unglaubwürdig und kommt so rüber als hättest du keine Ahnung.

franneck1989  14.06.2016, 08:11
@Zuko540

Auch das Bundesverfassungsgericht sieht es komplett anders.

Der Vollständigkeit halber: Bisher gibt es dazu nur Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs. Das Verfassungsgericht durfte dazu noch kein Urteil fällen.

Zuko540  14.06.2016, 17:31
@franneck1989

Bisher gibt es dazu nur Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs.

Von denen weiß ich.

Das Verfassungsgericht durfte dazu noch kein Urteil fällen.

Im Prinzip schon, zumindest aus früherer Zeit, wo sich das Modell noch Rundfunkgebühr nannte, gab es dazu mehrere Urteile, eines war entscheidend finde ich.

https://de.wikipedia.org/wiki/7._Rundfunk-Urteil

Da hat sich das Bundesverfassungsgericht klar für die Gebührenfinanzierung ausgesprochen und ich glaube, dass es heute kaum anders ist, weil die Urteile von früher werden höchstwahrscheinlich mit einbezogen.

Daher würde eine Klage vor dem BVerfG auch vermutlich keinen Erfolg haben, weil das heutige Modell ist glaube ich von Grundsatz her kaum anders als das alte Modell, gab nur ein paar Änderungen.

franneck1989  13.06.2016, 22:58

@Aryra Du musst ja nicht ARD, ZDF und co. schauen. Du musst lediglich dafür bezahlen :P