Hey kann ich als Privatperson etwas als postzustellurkunde verschicken und die Urkunde vor Gericht verwenden und wenn ja wie mach ich das die marken dazu habic?

4 Antworten

Als Privatperson kannst du keine Postzustellungsaufträge versenden, dies ist nur für Behörden wie zB Bußgeldstellen, Gerichte oder  auch Schulen und Gerichtsvollzieher vorgesehen.

Wenn du etwas per Einschreiben (auch mit Rückschein) verschickt hast, lässt sich die Auslieferung nachvollziehen.Da hat dann entweder der Empfänger selbst oder ein Postbevollmächtigter des Empfängers (bei Behörden etc.) einen Auslieferungsbeleg (und ggf. den Rückschein, welchen du dann in deinem Briefkasten finden solltest) unterschrieben, dies sollte eigentlich genügen. 

Anhand der Sendungsnummer kannst du im Internet oder per Telefon (auf dem Einlieferungsbeleg steht sowohl die Sendungsnummer als auch die Internetadresse bzw. Telefonnummer) überprüfen, wann und an wen die Sendung ausgeliefert wurde.

Als Privatperson hast du per Post keine andere Möglichkeit etwas mit Nachweis der Zustellung zu verschicken. Eventuell könntest du es per Fax versenden oder aber mit einem oder mehreren Zeugen den Brief selbst in den entsprechenden Briefkasten werfen.

Maximilian17 
Fragesteller
 11.05.2016, 17:08

Ich hab gestern aber die Briefe bei der Post abgeben und habe je Brief 3,45€ bezahlt o: kommen meine Briefe den jetzt nicht  an

dasMimi  12.05.2016, 06:56
@Maximilian17

Wie hast du den Brief denn verschickt? Ich meine, wie hast du die Zustellungsurkunde beigefügt? Normalerweise kommen Brief und ZU zusammen in einen speziellen Umschlag, dieser hat auf der Vorderseite unten ein kleines Fenster, in welchem nur die Postleitzahl und die Stadt sichtbar sind. Diese Umschläge werden in der Zustellbasis aussortiert und separat an die Briefträger weitergegeben. Wie genau der Ablauf dann ist kann ich dir nicht sagen, da ich nicht in der Zustellung arbeite, aber ich kann mir vorstellen, dass der Brief komplett an dich zurückgeht wenn man feststellt, dass du ihn als Privatperson verschickt hast.

Falls die Zustellung als Brief mit Zustellungsurkunde wider Erwarten klappen sollte würde mich dies sehr wundern aber 100%ig ausschließen kann man heutzutage auch nichts mehr(hat mich die Erfahrung gelehrt...:)  )

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Postzustellungsauftrag/pza_broschuere_01_2014_k1.pdf

Postzustellungaufträge bzw. Postzustellungsurkunden kenne ich allerdings bislang nur für behördliche Dokumente. Als Privatperson gibt es das - glaube ich - überhaupt nicht.

Dafür gibt es die verschiedenen Einschreiben.

Maximilian17 
Fragesteller
 09.05.2016, 16:03

Also einschreiben bringt mir leider nichts ich muss einer Behörde halt Nachweise erbringen nur die Behörde behauptet sie erhält nichts obwohl ich es per einschrieben mit rückschein verschickt habe. Naja ich habe mir jetzt von der Post die Briefmarken besorgt und die postzustellurkunde habe ich im Internet bestellt.

NSchuder  09.05.2016, 16:04
@Maximilian17

Ok... wenn man das da bestellen kann, dann scheint das ja doch zu gehen. Wobei Du beim Einschreiben ja auch die Bestätigung der Zustellung bekommst...

nein, denn du bist keine behörde