Herrscht in einer Sackgasse grundsätzlich Parkverbot?
Hallo ihr Lieben. Herrscht in einer Sackgasse grundsätzlich Parkverbot, auch, wenn es nicht ausdrücklich beschildert ist? Ich hatte heute den Fall, dass ein Anwohner an mein Fahrzeug einen Zettel angebracht hat, in dem ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass in dieser Straße nur Anlieger parken dürfen. Aber weit und breit sehe ich kein entsprechendes Schild. Erzählen die Quatsch oder herrscht in einer Sackgasse grundsätzlich Parkverbot?
7 Antworten
In einer Sackgasse gelten genau dieselben Verkehrsregeln wie in einer "normalen" Straße. Der einzige Unterschied zwischen einer Sackgasse und einer normalen Straße ist, dass eine Sackgasse nur ein offenes Ende hat.
Man darf überall dort parken darf, wo es nicht durch allgemeine Verkehrsregeln oder durch ausdrückliche Beschilderung verboten ist. Wenn also die Straße nicht zu schmal zum Parken ist (3,05 m Fahrbahnbreite müssen frei bleiben), und auch keine anderen Parkverbotsregeln verletzt werden (Parken vor abgesenktem Bordsteinen ist verboten) und auch keine ausdrücklichen Anordnungen durch Verkehrszeichen bestehen, dann darf dort jedermann parken - sowohl die Anwohner als auch du.
Kann es sein, dass an der Einfahrt zur Sackgasse ein Verbotszeichen nach der StVO steht mit dem Zusatzzeichen: Anlieger frei ? Dann hättest du tatsächlich nichts darin verloren und auch dein Parken wäre unzulässig. Aber !!! Anlieger heißt doch auch bei der Kontrolle "Anlüger". Es kommt also auf deine Begründung an, ob du Anlieger (z.B. Besuch eines Anwohners) bist.
Zunächst mal NEIN, es ist NICHT verboten, sofern nicht anders beschildert. Z.B. nur mit Parkausweis.
So dann was anderes. Warst Du denn jemanden in der Straße besuchen?
Somit hast Du ein Anliegen und der Anwohner hat einfach keine Ahnung.
Ok. Jedoch ist es wirklich nicht verboten, sofern es nicht anders beschildert wurde.
Man braucht kein Anliegen um in eine Sackgasse ohne ausdrückliche Beschilderung einzufahren bzw. dort zu parken. Man muss dazu auch kein Anlieger sein.
War ja auch auf die Situation gerichtet, dass ein Anwohner "Dies ist ein Anwohnerparkplatz" an den Wagen geschrieben hat.
Es herrscht ein absolutes Halteverbot, wenn die Fahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht mehr gewährleistet ist. Dazu braucht es keine Beschilderung!!!
nein es herrscht kein grundsätzliches Parkverbot in Sackgassen...
Wenn keine Verbotsschilder vorhanden, dann zählt der abgesenkte Bordstein als Halteverbot oder der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen darf nicht unter 3,47 Meter liegen.
Nein, ich arbeite dort in der unmittelbaren Umgebung (vielleicht 70 Meter)