Helikopter Flugschein trotz (PKW-)MPU
Hallo,
ich habe durch eine Jugendsünde eine MPU hinter mir (Cannabis) die ich beim 1. Versuch mit anschließendem Aufbauseminar bestanden habe. Der Führerschein wurde mir nicht entzogen, ich habe lediglich eine 4-wöchige Fahrsperre und eine Geldstrafe auferlegt bekomen.
Kann sich dies auf meinen Wunsch, einen Helikopter Flugschein zu machen auswirken? Man benötigt für einen Helikopter Flugschein eine "Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis (Klasse 2 für Privatflieger)". Für dieses Zeugnis wird meines Wissens nach auch ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister verlangt. Ich nehme stark an, dass meine MPU dort aufgelistet ist.
Kann mir das einen Strich durch die Rechnung machen?
Ich bitte um Antwort durch Fachkundige, keine Wikipedia Copy-Paste Schlaumeier :)
Vielen Dank und liebe Grüße
Lance
2 Antworten
Ich nehme stark an, dass meine MPU dort aufgelistet ist.
wie lange ist das denn her?
Als Anhaltspunkt wenn das Gutachten bereits der FEB vorliegt: Dann siehe zur Tilgung / Löschung in § 2 Abs 9 StVG
Zitat (9) Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Verkehrszentralregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. [...] (ausführlicher im Gesetzestext)
Ich bin selbst auch geflogen, aber mein Pilotenschein ist mittlerweile leider aus gesundheitlichen Gruenden hinueber.
Zu meiner Zeit war die Lage so (und wurde so auch im Unterricht gelehrt), dass der Verlust des Fuehrerscheins auch den Verlust des Pilotenscheines nach sich zieht, der dann in vielen Faellen erst nach einer Anzahl von Jahren, in manchen Faellen (z.B. Alkohol) sogar ueberhaupt nicht mehr wieder erteilt wird. So habe ich das gelernt und in zwei Faellen auch mitbekommen, dass es so ablief. Ob das heute noch genau so gilt, kann ich nicht sagen, Gesetze aendern sich ja stets.
Vielleicht kann man dir da in einem Pilotenforum Auskunft geben. (z.B. www.pilots.de)
Ich denke nicht das das eine grossen Einfluss darauf hat, denn fliegen und fahren ist nicht das gleiche. Ich denke wenn du den Flugtauglichkeitstest bestanden hast wird es positiv weiter gehen. Übrigens ich will auch Helikopter Pilot werden aber nicht privat sondern bei einem Rettungsdienst.
Hallo ginatilan,
danke für deine Antwort und sorry für die späte Rückantwort. Das ganze ist mittlerweile ca. 3.5 Jahre her.
Nach meinem Verständnis der (Rechts-)Lage sind die Verjährungsfristen für mich irrelevant, da ich meinen KfZ-Führerschein wieder habe.Interessant wäre daher zu wissen ob eine Auflistung der MPU im Register der FEB beim "Flugamt" den Verdacht weckt, ich sei aufgrund dieses Vorfalls nicht geeignet einen Flugschein zu machen. Es wäre ja denkbar, dass Menschen die eine MPU machen mussten der Flugschein grundsätzlich verweigert wird. Hier meine ich besonders das medizinische Tauglichkeitszeugnis vom "Flug"-Arzt. Falls dies nicht so ist, sollte ich ja im grunde nichts zu befürchten haben (oder?)
Danke und Gruß