Helgoländer zahlen keine Verbrauchssteuer. Wie sieht das in der Praxis aus?

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Helgoland gehört umsatzsteuerrechtlich nicht zum Inland sondern wird als Drittland (Nicht-EU-Staat) behandelt - es handelt sich also um eine Ausfuhr.

Bei einer Ausfuhr kommt es ausschließlich auf die Warenbewegung als solche an.

Verkäufer liefert/schickt Ware nach Helgoland

Die Rechnung kann ohne USt ausgestellt werden, da der Verkäufer die notwendigen Ausfuhrnachweise erbringen kann.

Käufer nimmt Ware mit nach Helgoland

Hier kann der Unternehmer nicht wissen, ob die Ware tatsächlich auch ausgeführt wird, wenn sie im Geschäft gekauft und mitgenommen wird; daher kann er den Umsatz zunächst nicht umsatzsteuerfrei behandeln; wenn der Käufer zunächst den Preis mit USt zahlt und anschließend dem Verkäufer die Ausfuhr nachweist, dann kann die Rg. korrigiert werden und die USt kann vom Verkäufer erstattet werden.

Es sei darauf hingewiesen, daß der Verkäufer generell keine Pflicht hat eine Ausfuhr umsatzsteuerfrei zu stellen; er kann auch Ausfuhrumsätze der inländischen Umsatzsteuer unterwerfen - der Kunde hat dann nur die Möglichkeit, das zu akzeptieren oder die Ware nicht zu kaufen; er hat keinen Rechtsanspruch auf die Steuerfreiheit.

Eine Privatperson kann sich gezahlte Umsatzsteuer nicht von den Finanzbehörden erstatten lassen.

auf jeder Rechnung ist doch die MWSt aufgeführt

die dem Finanzamt einreichen ... bingo