Heizung und Warmwasser - Guthaben wir mit Hartz 4 vom Arbeitsamt zurückverlangt?

7 Antworten

Da siehst du nun,das du dich zu früh gefreut hast und das frieren und unnötige Einsparen nichts bringt !

Das bringt dir nur beim normalen Haushaltsstrom etwas,weil du den aus deinem Regelsatz zahlen musst,aber da wirst du dich schon bemühen Strom einzusparen,ist ja dein Geld,was dir durch die Abschläge dann jeden Monat fehlt.

Du kannst nur eins machen,erst einmal versuchen,eine Ratenzahlung mit deinem Energieversorger zu vereinbaren. Sollte das nichts werden,dann musst du auf ein Mahnschreiben des Energieversorgers warten,da wird dann stehen,das bei nicht Zahlung bis zu einem gesetzten Termin,der Strom gesperrt wird.

Dann kannst du mit deiner Anfrage in Kopie,die du dir von dem Schreiben auf Ratenzahlung gemacht hast und dem Mahnbescheid,zum Jobcenter gehen und ein zinsloses Darlehn beantragen.

Das müsste dir dann normalerweise auch gewährt werden,wenn schon mit einer Sperrung gedroht wird.

Das ist richtig so. Geld was Du bekommen hast und nicht verbraucht hast muss natürlich zurück gezahlt werden.

doch das Arbeitsamt fordert dieses Guthaben komplett ein und die Stromnachzahlung muss ich nun von meinem Grundbedarf bezahlen.

Völlig zu Recht.

Jeder andere Leistungsempfänger muss ja auch mit der Grundsicherung auskommen.

Du kannst ja die Geräte aus lassen - dann hast Du geringere Kosten.

Ich frage mich nur, wieso du so lange um den heißen Brei herum redest. Jeder weiß, dass Guthabenbeträge aus einer Nebenkostenabrechnung an das Amt abgetreten werden müssen, wenn die zuvor die Kosten auch getragen haben. Das ist üblich so und wie du sagst, weißt du es ja auch. Also verzichte ruhig aufs Frieren.

Deine Stromnachzahlung kannst du in Raten an den Anbieter zahlen, oder aber, du fragst mal beim Jobcenter nach einem Darlehen für die Nachzahlung.

Wenn man auf das Jobcenter angewiesen ist, kann man sich nun mal auch nicht immer die neusten Sachen leisten, damit muss man dann leben.

Das ist eben das Zuflussprinzip .. ist Dir ja scheinbar auch bekannt ... was also ist Deine Frage?