Heimunterbringung abbrechen?
Habe freiwillig eine heimunterbringung für meine tochter, nur diese zeigte sich als nicht hilfreich. Kann ich diese einfach abbrechen? Seid sie im 2.heim ist wurde ihr Verhalten schlimmer, sie ist oft abgehauen ,aber Kamm dann immer zu mir nach hause . Möchte diese Hilfe beenden . Kann ich das und wie lange dauert das
4 Antworten
Es kommt ganz drauf an. Wer hat sie in das Heim gesteckt du oder das Jugendamt. Wenn du, dann auf jeden Fall. Wenn Jugendamt, bedingt. Wenn du aber noch das alleinige Sorgerecht hast kannst du es auch machen. Nur kann es dann passieren das das Jugendamt zickt und mit Familiengericht droht. (Machen sie aber nur wenn beweisbar ist das einer der Elternteile für das Kindes wohl schädlich ist.)
ich habe meine Tochter damals eigenmächtig aus der Kinderpsychiatrie geholt, nach dem ich für 14 Tage Untersuchung zugesagt habe. Danach wollten sie noch weiter behalten wegen noch weitere Tests angeblich.
Die konnten gar nicht so schnell gucken wie sie draußen war. Jugendamt auch gezickt, ließen es aber dann dabei beleidigt zu sein.
Ich finde es gut das du dich so um dein Kind sorgst, und an deiner Stelle wär mir klar. Das Kind hol ich da raus, sollen die doch mir blöd kommen.
Viel Erfolg wünsch ich dir und denk dran Jugendamt kocht auch nur mit Wasser :)
Dann sehe ich da kein Problem. Außer das das Jugendamt vielleicht zickt (oder auch Heimleitung). Aber das würde ich echt reskieren. Viel Glück :)
Das geht nur über das Jugendamt also mit dem Jugendamt in Verbindung setzten und die Gründe erläutern dann sollte das gehen.
Kam sie übers Jugendamt in das Heim?
Dann wäre das der Ansprechpartner, denke ich mal, oder die Heimleitung?
Wieso geht sie auf keine normale Schule ?
Sie geht auf eine normale schule, ich will sie aus dem heim haben .
"zeytiin", Was hat das jetzt mit einer normalen Schule zu tun?
Ja soziale Kontakte hat viel zu tun .. Ich dachte die wird zuhause unterrichtet jetzt verstanden das sie im Kinderheim unterrichtet wird 😂sorry
Ich habe es über das Jugendamt veranlasst, habe auch das alleinige sorgerecht