Heimlich Gespräche mitschneiden erlaubt?
Hallo liebe Community,
ich habe mich vorhin ziemlich mit meiner WG-Mitbewohnerin gestritten und bin auch fast auf sie losgegangen, weil sie mich so aufgeregt hat (es ist nichts passiert, außer, dass ich ihre Hand berührt habe). Danach ist sie in ihrem Zimmer verschwunden und hat sich erstmal verkrümelt, während ich in der Küche war, um mir etwas zu Essen zu kochen. Währenddessen habe ich laut vor mich hin geschimpft und mich auch über besagte Person aufgeregt (verbal). Kurz darauf kam sie aus ihrem Zimmer und teilte mir mit, dass sie das, was ich gesagt habe, aufgezeichnet hat (mit ihrem Handy), um "etwas gegen mich in der Hand zu haben, sollte etwas passieren", wie sie sich ausdrückte.
Meine Frage wäre: Darf sie das überhaupt (ohne mein Wissen und Einverständnis)? Und kann sie ggf. das, was ich gesagt habe, gegen mich vor Gericht verwenden, sollte es tatsächlich so weit kommen (in Abhängigkeit davon, was ich da gesagt habe)?
Kann ich außerdem verlangen, das sie das aufgezeichnete Gespräch löscht?
Liebe Grüße Leseratte87
4 Antworten
Nein, darf sie nicht.
Ja, Du darfst verlangen, dass sie es löscht.
Und was auch immer "passieren" sollte, das wird vor Gericht nicht anerkannt.
Allerdings frag ich mich, wie man es in so einer WG aushalten kann...
Kann man Dir nur wünschen :)
Danke, das ist sehr nett :)
wenn du einen guten ra kennst, dann frage den, sonst bei der polizei
Solange du nichts von dem was du gesagt hast wahr machst hast du doch nichts zu befürchten.
Ich stehe 100 Prozent zu dem, was ich gesagt habe, aber mich würde interessieren, ob das erlaubt ist und sie es gegen mich verwenden darf.
Nein, im Gegensatz zu Bildaufnahmen, darf man Tonaufnahmen gar nicht erst anfertigen.
Ich hatte leider noch keine Gelegenheit, die WG zu verlassen, aber ich hoffe, das passiert bald.