Heckscheibe kaputt, Haftpflich?

10 Antworten

Wer einen Schaden antrichtet, muß in jedem Fall für die Schadensregulierung geradestehen. Dein Freund sollte den Schaden seiner privaten Privathaftpflichtvers. melden. Hier wird man gründlich prüfen, ob evtl. schon zuvor eine Beschädigung an der Heckscheibe vorgelegen hat, die möglicherweise die Ursache für den entstandenen Schaden ist. Versicherungen übernehmen nicht nur die Kosten (im Rahmen des vertragl. vereinbarten Versicherungsschutzes)  für Schäden, die durch ihre Versicherten verursacht wurden, sie helfen auch, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Ist das Auto in Gebrauch gewesen (Be/Entladen) ist das kein Schaden der PHV deines Freundes, da es hier klar Abgrenzungen gibt ! Deine Teilkasko ( wenn vorhanden) ist hierfür zuständig ,in der steigt man auch nicht in den Prozenten ! Abgezogen wird nur eine SB ,wenn ausgemacht ! Du kannst der Teilkaso die Situation schildern, ob sie dann tatsächlich hinter den Kulissen ,Regress an der PHV deines Freundes nehmen, ist eine andere Frage ! HG DerMakler

kommt drauf an, wo mans machen lässt. neue scheibe einbauen beiten auch freie werkstätten an. wegen der heizdrähte drin ist so eine scheibe allerdings nicht das aller billisgste. so 150 - 200 € kann die kosten. dazu noch der arbeitslohn. das macht aber nicht so sonderlich viel aus,

die reste der alten scheibe werden vorsichtig mit einem stechbeitel samt der alten klebemasse entfernt. dann wird der scheibenfalz gereinigt, und entstandene lackschäden beim abschaben unvermeidlich, mit schwarzprimer behandelt. die neue dichtmasse wird dann mit einer spritzpistole auf den rand der scheibe als raupe aufgetragen. dann wird die scheibe in die klappe eingepasst und mit einer speziellen spannvorrichtung eingespannt, damit sie sich setzt. danach wird dann nur noch die äußere zierleiste eingesetzt.

ein geübter monteur braucht für die ganze prozedur nicht länger als 1 studne.

lg, anna

ja er soll es mal seiner haftpflicht melden,gleichzeitig deiner teilkasko und die haftpflicht mitteilung erwähnen,die regeln das schon

Grundsätzlich ist die Privat-Haftpflichtversicherung Deines Freundes zuständig. Was aber nicht heißt, dass die das in jedem Fall übernimmt. Es wird zunächst mal intensiv geprüft werden, wie es denn dazu kommen konnte, denn merkwürdig ist diese Sache ja nunmal.

Kannst Du mit Sicherheit ausschließen, dass die Heckscheibe nicht vorbeschädigt war? Dass sie vielleicht schon einen kleinen Sprung hatte, der das komplette Kaputtgehen begrünstigt hat?

Sollte sich herausstellen, dass Du tatsächlich verantwortlich bist, wird der Schaden i. d. R. von Deiner Privat-Haftpflichtversicherung übernommen.

Eichbaum1963  14.05.2011, 09:52

Nee, die Privathaftplicht es Fragestellers wird den Schaden sicher nicht übernehmen. Dazu ist seine Teilkasko zuständig, wenn er denn eine hat.

Und ich hatte schon eine Türseitenscheibe, die sich ohne jegliche Fremdeinwirkung mit lautem Knall verabschiedete...

Nordmann2000  14.05.2011, 16:34
@Eichbaum1963

Ich habe doch nicht von der Privathaftpflicht des Fragestellers gesprochen, sondern von der des Freundes. Die ist doch zuständig, unabhängig davon, ob eine Teilkasko vorhanden ist oder nicht.

Eichbaum1963  14.05.2011, 16:49
@Nordmann2000

...wird der Schaden i. d. R. von Deiner Privat-Haftpflichtversicherung...

Steht da nicht "Deiner"? ;)

Im Prinzip ist aber schon die Privat-Haftpflichtversicherung des Schadensverursacher zur Zahlung verpflichtet, wenn es sich dabei nicht um direkte Verwandte handelt.

Nordmann2000  15.05.2011, 10:33
@Eichbaum1963

Hoppla, hatte ich tatsächlich geschrieben. Das war ein Tippfehler. Richtig ist, was ich im ersten Satz geschrieben hatte:

... ist die Privat-Haftpflichtversicherung Deines Freundes zuständig.

Eichbaum1963  15.05.2011, 10:45
@Nordmann2000

Dann sind wir uns ja einig ;)

DerMakler  17.05.2011, 08:14
@Eichbaum1963

@Nordmann2000, das ist so leider nicht richtig..HG DerMakler