Hausverwaltung verweigert mir TV Anschluss?
Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit kurzem in einem Mehrfamilienhaus. Im Wohnzimmer habe ich zwei TV-Dosen. Um Fernsehen zu können, musste ich einen Techniker kommen lassen, der mir den Anschluss frei gibt. Er war da um festzustellen, dass auf beiden Kabeln kein Saft ist und vermutet ein Kabelbruch. Der Techniker hat mir vorgeschlagen, über die außenfassade eine neue Leitung zu legen, was für mich, Vermieter und Hausverwaltung KOSTENFREI ist.
Den Antrag habe ich der Hausverwaltung weitergeleitet, die haben mir jedoch eine Absage erteilt. Wie kann ich jetzt vorgehen? Auch rechtliche Schritte würde ich einleiten, wenn überhaupt eine Chance besteht.
9 Antworten
Ich würde mit Vermieter sowas niemals machen. Denn du wohnst in seinem Haus und er würde dir auch ein Paar Feuerchen unten machen, immer wenn er dazu Gelegenheit kriegt.
Rede mit Vermieter vernünftig ohne sofort zu klagen.
Wenn er nein sagt, obwohl er nicht darf, würde ich zuerst androhen und danach klagen.
Können Sie nicht. Verweise sie auf neues Wohnungseigentümergesetz
Das neue Wohnungseigentumsgesetz gibt jedem Wohnungseigentümer das Recht auf eine Ladestation, einen Glasfaseranschluss und andere bauliche Veränderungen.... Sie gibt Wohnungseigentümern nun einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladesäule für ein Elektro-Fahrzeug sowie auf einen Glasfaseranschluss
https://wohnglueck.de/artikel/weg-reform-beschlossen-45648#:~:text=Das%20neue%20Wohnungseigentumsgesetz%20gibt%20jedem,Glasfaseranschluss%20und%20andere%20bauliche%20Ver%C3%A4nderungen.&text=Sie%20gibt%20Wohnungseigent%C3%BCmern%20nun%20einen,Fahrzeug%20sowie%20auf%20einen%20Glasfaseranschluss.
Nun er ist aber verpflichtet einen funktionierenden Fernsehanschluss zu liefern. Dann wird die Miete halt solange gekürzt, bis der TV Digital Anschluss funktioniert ist heutzutage ja quasi lebensnotwendig.
Nun er ist aber verpflichtet einen funktionierenden Fernsehanschluss zu liefern.
Nur, wenn vertraglich vereinbart. Wenn der Vermieter keinen Anschluss stellen will, kann sich der Mieter eine Sat-Schüssel aufhängen. Das kann der Vermieter dann nicht verbieten.
Ich gebe Dir aber Recht: Wenn Dosen in der Wohnung vorhanden sind, dann kann der Mieter auch davon ausgehen, dass diese funktionieren.
Eben in den meisten Wohnungen ist es ja sogar verboten Satelitenschüssel aufzuhängen
fakt ist, der vermieter darf schon entscheiden, was mit seinem haus passiert. d.h. er hat tatsöchlich das recht, zu verbieten, dass außen am haus leitungen verlegt werden.
allerdings hat er auch die pflicht, eine vorhandenene, aber nicht funktionsfähige empfangsanlage funktionsfähig zu machen. immerin zahlst du ja auch dafür miete.
bewegt er sich nicht, hast du das recht, die miete entsprechend zu kürzen. in der sogenannten düsseldorfer tabelle ist beschrieben um wie viel.
da hier aber auch einige fallstricke lauern, die wenns doof läuft, dem vermieter die möglichkeit geben, dich zu kündigen, würde ich eine mietminderung generell nur unter anwaltlicher beratung duchziehen.
HÖFLICH damit drohen darfst du aber auch ruhig ohne anwalt. z.B.
sollten sie ihrer pflicht nicht nachkommen, sehe ich mich leider gezwungen die miete um ?? Prozent zu kürzen.
das zeigt dem vermieter dass du es ernst meinst und dich informiert hast.
lg, anna
Wenn der TV Anschluss nicht funktioniert ist das ein Mietmangel. Da kannst du auf jeden Fall die miete kürzen. Wie viel müsste müsste im Detail schauen. Alternativ auf Beseitigung des mangels klagen.
Darüber hinnaus gibt es ein recht auf Informationsfreiheit. Du musst, selbst wenn es nicht Mietvertraglich geschuldet wäre (was es bei dir m.E. wohl ist) die Möglichkeit zum Fernsehempfang haben. Wenn dies nicht über Zimmer Antenne oder eine Antenne/Schüssel auf dem Balkon o.ä. möglich ist muss man dir die Leistung über die hausfassade gestatten. Die Zustimmung müsste notfalls aber auch eingeklagt werden.
Schreibe den Vermieter/Hausverwaltung an und mache auf die vertraglichen/ gesetzlichen Pflichten/Rechte aufmerksam. Wenn das nicht hilft wird wohl der gang zum Anwalt nötig.
Ist die Hausverwaltung vom Eigentümer/Vermieter für Wohnungsanlegenheiten bevollmächtigt? Wenn nicht, dann frage direkt deinen Vermieter.
Ansonsten würde ich auch den Mietvertrag checken. Ist dir dort der Fernsehempfang zugesichert, dann kann die Verwaltung das gar nicht ablehnen.
Fakt ist, dass Du als Mieter einen Anspruch auf TV-Empfang in der Wohnung hast. Will der Vermieter nicht die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, dann kann er Dir nicht verbieten, eine Sat-Schüssel zu installieren.
Das passt hier aber nicht auf die Frage. Es geht ja nicht darum, ob der Eigentümer ein Recht darauf hat.
Im vorliegenden Fall bekommt der Vermieter ja den Gratis-Anschluss, aber er will das nicht.