Hausverwaltung/Vermieter: Mängelanzeige mit Frist zur Behebung? Vorlage dafür?

5 Antworten

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Du zeigst einen Mangel nachweisbar per Einschreiben an, das versteht sich eigentlich von selbst.

Gleichzeitig setzt Du eine realistische Frist für die Mängelbeseitung.

Für den Fall, dass die Frist ergebnislos verstreichen sollte, kannst Du vorsorglich eine angemessene Mietminderung geltend machen bzw. ankündigen.

Nein, Handwerker selbst beauftragen darfst Du nicht, es sei denn, Du willst sie auch bezahlen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine unmittelbare Gefährdung vorliegt (beispielsweise bei einem Rohrbruch, bei dem sofort gehandelt werden muss und niemand erreichbar ist, der sonst verantwortlich wäre).

guterwolf  06.09.2009, 18:17

DH

MojitoTom  06.09.2009, 18:24

das erklärt alles. gute antwort.

Minove  30.06.2013, 16:06

Wo war die Antwort denn gut?

Das mit dem Einschreiben versteht sich von selbst? Ja natürlich wir wir wissen alle alles, es darf keine jungen Menschen geben die etwas nicht wissen...

Und dafür das es ja eine so tolle antwort sein soll hätte ja mal was drin stehn können wie lang die Frist sein soll... Eine andere Antwort hier ist um längen hilfreicher als das...

Und das man selbst nen Handwerker ruft, wenn es nicht anders geht weil land unter is und keiner erreichbar is... da währen wir auch selbst drauf gekommen...

Mieterbund fragen, die haben auch Telefonsprechstunde.

Mach es formlos per einschreiben.
zähl die mängel auf und setz eine frist von ca. 2-4 wochen (je nach mangel).
droh mietminderung und selbstbehebung an.
nach fristverstreichung kannst du selbst handwerker beauftragen.
das sind jedoch nur allg. tipps. für den spez. fall muss man die situation genau kennen.

Saarland60  06.09.2009, 18:00

Das mit dem Handwerker selbst beauftragen würde ich mal schön bleiben lassen :-)

MojitoTom  06.09.2009, 18:23
@Saarland60

irgendwann jedoch müssen die mängel behoben werden.
gebe dir grundsätzlich recht. man kann doch aber nicht ständig mit den mängeln leben.

parisien  06.09.2009, 18:43
@MojitoTom

aber es kann sein das du keine rückerstattung bekommst und den alten zustand wieder herstellen muss.

Grundsätzlich kann auch der Mieter Handwerker selbst beauftragen wenn der Vermieter nicht reagiert und die Kosten von der Miete abziehen. Vorher aber muss unbedingt richtig gehandelt worden sein mit schriftlicher Mängelanzeige mit Fristsetzung zu Behebung (i.d.R. 2 Wochen) durch Einschreiben. Der Frist muss fruchtlos verstrichen sein ohne das der VM sich gemeldet hat. Telefonische Anzeige etc. und dann Handwerker selbst beauftragen geht meist in die Hose! Wenn nicht richtig gemeldet wurde, dann noch einmal eine Mängelanzeige machen!

Ich würde mich hüten, selbst Handwerker zu bestellen, wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Nach Verstreichung der Frist die Miete mindern, es kommt aber darauf an, welche Schäden vorliegen.

Saarland60  06.09.2009, 18:00

Richtig.

albatros  06.09.2009, 19:24
@Saarland60

Mietminderung hat nichts mit Fristsetzung zu tun, vielmehr für die Mangelbeseitiung, für die der Mieter dann selbst tätig werden und Kosten mit der Miete verrechnen kann.