Hausverkäufer inseriert nach Ablauf des Maklervertrags privat die Immobilie. Müssen wir trotzdem die Provision zahlen?

1 Antwort

Ich denke, sollte der Makler den Verkauf an euch bemerken, wird er eine Rechnung stellen und ihr müsst bezahlen. Der Kundenschutz (eure Daten und Kaufabsicht) endet nicht mit dem Auslauf des Maklervertrags vom Makler mit dem Verkäufer. Hauptursächlich, dass ihr von der Immobilie erfahren habt, war auch das ERSTE Inserat des Maklers. Es ist zwar fiktiv, dass ihr das Angebot des Verkäufers ohne Makler nicht auch gefunden hättet, es gibt aber eben den Nachweis des Maklers, dass ihr das Angebot tatsächlich (hauptursächlich) erstmalig mit SEINER Hilfe (Inserat) gefunden habt. Der nun vorhandene Kundenschutz soll nämlich genau das ausschließen, sonst könnten Käufer und Verkäufer untereinander ausmachen, den Maklervertrag auslaufen zu lassen und dann den Kauf ohne Makler (günstiger, ohne Provision) zu vollziehen.

D. h. Objekt kaufen, Provision beseite legen und abwarten. Ist eine gewisse Frist verstrichen und der Makler schreibt keine Rechnung, ist es durch. Ich weiß aktuell aber nicht, was Gerichte das als gesetzlich ausreichend ansehen. Bei Handwerkern etc. sind es meines Wissens 6 Monate.