Hausverbot für einen Freund, den Vermieter nicht leiden kann?
Ein Freund von mir ist Handwerker. Mein Vermieter (wohnt im EG) gab ihm den Auftrag die Wohnung (DG) über mir zu sanieren. Ich wohne im 1. OG. Dabei gab es zwischen den beiden Ärger. Die Arbeiten sind beendet und bezahlt, doch beide Seiten sind unzufrieden. Der Freut kommt weiterhin häufig zu mir zum Besuch. Das passt dem Vermieter nicht. Er erteilte mir ein mündliches Hausverbot für diesen Freund. Er sagt entweder ich akzeptiere seine Hausregeln oder kann ausziehen. Ich nehme an, er hat dazu keine rechtliche Grundlage. Denn Ärger bei Sanierung ist gewerblich und mein Besuch privat.
8 Antworten
Das Hausverbot ist unwirksam.
Hier Infos dazu http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm
Das Haus hat mehr als 2 Wohnungen, folglich kann Dir der Vermieter auch nur aus wichtigem, rechtlich zulässigem Grund kündigen.
Er sagt entweder ich akzeptiere seine Hausregeln oder kann ausziehen. Ich nehme an, er hat dazu keine rechtliche Grundlage.
Das nimmst du richtig an: Mit Vermietung hat der VM sein Hausrecht aufgegben. Dein Freund kann dich so oft und lange besuchen, wie er sich keine Sachbeschädigung oder verbaler oder körperlicher Gewalt zu Schulden kommen liesse, die den VM zu einem polizeilichen Platzverweis berechtigen würden.
Dass euch der VM aber legal das Leben zur Hölle machen kann und du demnächst freiwillig umziehst oder jede Kleinigkeit abmahnt, die in Summe demnächst zu einer Kündigung berechtigen, steht auf einem anderen Blatt.
G imager761
Da hast du Recht, wer dich in deiner Wohnung besucht geht deinen Vermieter absolut nichts an.
Würde ich ihn eventuell schriftlich darauf hinweisen und auch darauf verweisen, dass entsprechend haltlose Drohungen bezüglich der Kündigung deines Mietvertrages zu unterlassen sind.
Weiterhin einfach mal an den Mieterschutzbund wenden und beraten lassen.
Das geht den Hauswirt nichts an, solange er nicht in Deiner Wohnung oder im Haus randaliert oder sonstwelche ungesetzlichen Dinge unternimmt. Ob er wegen einer anderen Geschichte Probleme mit ihm hat(te), hat nichts zu sagen. In einer Hausordnung kann man Mieter und deren Besucher bestenfalls zur Einhaltung der Hausordnung auffordern, aber keine Besuche verbieten.
wen Du in Deiner Wohnung empfängst, geht Deinen Vermieter nichts an.
Du allein hast das Hausrecht in der gemieteten Wohnung . Ein Hausverbot seitens des Vermieters ist nicht zulässig und rechtfertigt schon lange keine Kündigung.