Hausfriedensbruch Garage?!
Guten Abend,
Folgender Hintergrund zu meiner anschließenden Frage: Unsere Doppelgarage wird von zwei Parteien im Haus gemietet (Im Mietvertrag enthalten). Da die Garage sehr eng ist, passen gerade einmal zwei PKW Spiegel an Spiegel geparkt hinein.
Seit ca. einem 3/4 Jahr ist allerdings das Tor defekt. Es lässt sich nur noch mit sehr starken Aufwand öffnen und zudem ist der äußere Griff abgebrochen. Wir wurden immer und immer wieder wegen "der Unfähigkeit der Handwerker heutzutage vertröstet". Heute erfuhr ich, dass die Schwester des Vermieters mit einem Bekannten (also nicht einmal eine offizielle Firma) in der Garage war um eine Reparatur vorzunehmen (mit einem Ersatzschlüssel).
Das Ende vom Lied ist nun, dass das Garagentor gar nicht mehr zu öffnen ist und besagte Personen morgen früh wieder kommen möchten. Allerdings ist bei beiden Parteien zu dieser Zeit keiner im Haus. Unser Vermieter wurde heute Abend von mir informiert (Anrufbeantworter), dass ohne einer der Vermieter niemand in der Garage etwas zu suchen hat und er sich bitte darum kümmern soll.
Darf die Schwester des Vermieters mit ihrem Bekannten ohne das Einverständnis der Parteien mit einem Zweitschlüssel für Reparaturen in die Garage? Und falls besagte Personen doch ohne das Einverständnis die Garage betreten und während dessen durch die Reparaturarbeiten eine Beschädigung an einem der PKW zustande kommt, welche Rechte und Möglichkeiten habe ich hier die Kosten der Werkstatt wieder zu bekommen? Zeugen hätte ich in diesem Fall ja leider nicht.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe bei diesem Thema
Grüße
S. Sommer
3 Antworten
Wenn schon endlich repariert werden soll, durch wen auch immer, sollte man die Leute doch lassen. Um Beschädigungen an den PKWs zu vermeiden und den Leuten ungehinderte Arbeit zu ermöglichen, sind die Fahrzeuge aus den Garagen für die Dauer der Reparatur zu entfernen.
Als Vermieter oder diesen vertretende Personen, auch Handwerker würde ich keine Reparatur am Tor durch führen, solange Autos in den Garagen sind. Das liegt doch auf der Hand.
Der Vermieter ist für die korrekte Reparatur des Tors verantwortlich. Wie er das macht und durch wen, muss Ihnen egal sein. Wenn er jemand beauftragt, der dazu nicht in der Lage ist, ist das erst einmal sein Ärger und Problem, wenn es schief geht.
Versicherungsschutz: In jedem Fall ist der Vermieter Ihnen gegenüber haftbar, auch wenn jemand von ihm Beauftragter Ihre Autos beschädigt. Handelt es sich um einen gut versicherten Fachbetrieb, kann er den Anspruch an diesen weiter geben. Wenn nicht, bleibt es an ihm hängen und Ihr Vermieter wird wohl eine Haftpflichtversicherung haben.
Fazit: Ihnen steht es nicht zu, zu verlangen, dass ein Fachbetrieb bzw. Fachhandwerker die Reparatur ausführt.
Zweitschlüssel: In Ihrem Fall handelt es sich sowieso nicht um eine Garage, die ausschließlich Ihnen vermietet wurde, sondern Sie haben nur eine Stellplatznutzung innerhalb einer Gemeinschaftsgarage. Somit kann der Vermieter auch einen Zweit- oder Drittschlüssel behalten und ihn z. B. für Wartungs- und Reparaturzwecke an andere Personen heraus geben. Hausfriedensbruch ist hier nicht gegeben.
Da die Beschädigungsgefahr sehr groß ist, was auch der Vermieter, seine Schwester und der "Handwerker" sehen müßten, sollten die eigentlich von sich aus rechtzeitig darum bitten, die Autos raus zu fahren, bevor repariert wird.
Dass Sie den Vermieter informiert haben, dass ohne ihn niemand an oder in der Garage was zu suchen hat, wird ihn herzlich wenig interessiert haben. So vermute ich, dass heute nur mal das Tor geöffnet wurde und die Reparatur erst dann durchgeführt wird, wenn die Autos raus sind. Das wäre zumindest vernünftig.
Wenn dir ein Handwerker bei seiner Arbeit dein Eigentum beschädigt, ist er zum Schadensersatz verpflichtet (§ 823 BGB). Ob er eine Haftpflichtversicherung hat, ist nicht dein Problem.
Natürlich musst du beweisen können, dass er dich geschädigt hat. Wenn jetzt hausfremde Personen Zugang zu der Garage haben, ist dieser Beweis nicht zu führen. Es könnte dann ja auch jemand ganz anderes den Schaden verursacht haben.
Schon alleine deshalb würde ich NIEMANDEN ohne Aufsicht dort arbeiten lassen.
Ein defektes Garagentor (Federbruch) ist super gefährlich. Das sollte gar nicht bedient werden, sondern repariert oder ausgetauscht. Es ist auch nichts was ein Laie tun sollte, ist aber möglich. Tore können Biester sein, je nach Hersteller haben diese Spezialitäten in der Konstruktion bei denen man aufpassen muss oder es funktioniert nicht oder wieder nicht lange. Wenn Du selbst den Zustand duldest und durch das defekte Tor fährst bist Du unter Umständen Mitschuld an weiteren Schäden. Na ja, der Vermieter schickt also Menschen zur Reparatur. Schön, erstmal oder? Den Nachweis scheinst Du ja zu haben? Tritt danach ein defekt auf, liegt der Zusammenhang auf der Hand und Du darfst erstmal Anzeige erstatten.
Nein einen Nachweis habe ich leider nicht, es waren ja Privatpersonen sprich nicht einmal eine Firma mit Fachkenntnissen. Und wer sagt mir, dass wenn ein Schaden an einem der Autos durch diese Personen verursacht wird, dass auch die Versicherung (falls überhaupt für solche Tätigkeiten vorhanden) übernommen wird bzw. besagte Personen die Schaden überhaupt zugeben. Falls nein habe ich hinterher den Ärger.
Das Problem ist nicht das nach einer Ewigkeit endlich eine Reparatur durchgeführt wird, sondern dass diese Reparatur nicht durch ausgebildetes Fachpersonal mit Versicherungsschutz durchgeführt wird und uns als Mieter nicht Bescheid gegeben wird. Ergo ist es uns auch nicht möglich die Autos entsprechend zu entfernen und die Gefahr bei der engen Garage ist nun mal sehr hoch, dass etwas passiert.
Und meine Eigentliche Frage war ja auch darf der Vermieter den Zweitschlüssel ohne unser Einverständnis einfach ausgeben (gerade noch dazu an Personen welche definitiv nicht in der Lage sind diese Reparatur durchzuführen)?