Hausarzt will mich nicht weiter krank schreiben soll zum Arbeitsamt
Hallo ich bin seit langem ca.9Wochen wegen Mobbing krank geschrieben, ich bewerbe mich fleißig habe Vorstellungsgespräche aber irgendwie will nichts gelingen.Mein Arzt meinte letzte Woche zu mir das es besser wäre wenn er mir so einen Schein ausfüllen würde so das ich vom AB keine Sperre bekomme. Was soll ich mache ich will nicht arbeitslos sein, ich würde ja auch gerne zur Not zu meiner Arbeitstelle zurück gehen aber das ist nicht möglich weil die schon jemanden eingestellt haben und nur warten bis ich was neues habe, alles echt schwierig.Mit der Krankenkasse habe ich telefoniert und die macht mir keine Schwierigkeiten, kann ich vielleicht auch zu meiner Psychologin gehen das sie mich weiter krank schreibt? Was würdet Ihr tun?
14 Antworten
Ein fachärztliches Attest ist zwar gut, aber Du musst unbedingt trotzdem diesen normalen gelben Krankschreibungszettel vorlegen können. Wenn Deine Stelle bereits anderweitig vergeben ist, kommst Du nach Beendigung des Krankenstandes automatisch zur Arge.
Für die Arge gelten nur diese gelben Zettel.
Oder Du beantragst Krankengeld und der Arzt bescheinigt Dir in vierzehntätigen Abständen, dass Du es noch brauchst. Für die Dauer der Krankengeldzahlung gilts Du weiterhin als krank und kommst solange NICHT zur Arge, falls Dein Arbeitsverhältnis formal noch besteht.
Eine Sperre bekommst Du nur, wenn Du selbst gekündigt hast. Dein Arbeitgeber darf Dir wegen Krankheit nicht kündigen. Falls Du selbst gekündigt hast, wirst Du um die Sperre kaum herum kommen und musst schnell einen neuen Job finden. Es sei denn, Du hättest einen Krankengeldanspruch. Geh am besten zu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Falls Du ein geringes Einkommen hattest, lass Dir VORHER unter Vorlage Deiner Einkommensnachweise beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein geben, damit kann der Anwalt Dich kostenlos beraten.
Ich würde auf jeden Fall zur Psychologin gehen. Als Mobbing-Opfer brauchst Du deren Unterstützung. Und sie wird Dich auch weiter krank schreiben, wenn sie es für angebracht hält.
Wenn Dein Arbeitgeber schon jemand neues eingestellt hat, warum kündigt er Dir dann eigentlich nicht? Nur mal so aus Neugier.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall gute Besserung und viel Erfolg bei der Job-Suche.
weil ich schon 7Jahre in dem Unternehmen bin und er keine Abfindung für mich zahlen will
Vorsicht, Psychologen kennen sich hauptsächlich mit der Psyche aus.
Bei medizinischen oder rechtlichen Fragen ist man bei Psychologen
manchmal sehr schlecht beraten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht
wäre hier das einzig richtige. Eine einmalige Beratung kostet
entweder 20.-Euro oder gar nichts, wenn man vorher einen
Beratungshilfeschein vom Amtsgericht holt und mitbringt.
Krankschreibung von der Psychologin ist natürlich richtig. Auf jeden Fall zur Psychologin oder zum Psychologen gehen a) wegen Krankschreibung b) weil man als Mobbingopfer psychologische Unterstützung braucht. Wenn man keine Therapie macht, in der man lernt, wie man Mobbing verhindern kann, passiert es am nächsten Arbeitsplatz wieder, denn die Opfer tragen unbewusst dazu bei, dass die Täter das mit ihnen machen. Therapeutische Hilfe ist sehr wichtig.
Ich finde auch, 9 (!) Wochen lohn für nix sind besser als jede Abfindung. Du bist ja im Moment nicht wirklich krank, sondern du erholst dich seit 9 Wochen und hast uneingeschränkte Freizeit. Das ist doch schön für dich. Reicht dir das nicht? Was hat man dir denn auf Arbeit getan das du wirklich so krank bist das du nicht Arbeitsfähig bist? Verletzter Stolz und Wut sind keine Krankheiten. Ich würde dir vorschlagen neben deiner Arbeit zu einer Selbsthilfegruppe zu gehen. Das kostet dann der Krankenkasse kein Geld. Ich hoffe auch das ich niemals so krank werde wie du.
Fakt ist, daß Dich Deine alte Arbeitsstelle nicht mehr möchte, aus welchen Gründen auch immer ! Dein Arzt handelt fahrlässig, wenn er Dir den Schein ausstellt nur damit Du keine Sperre bekommst. Die bekommst Du aber sowieso ,wenn Du die angebotenen Stellen der ARGE verweigerst und Dich nicht vorstellst ! In diesem Fall ist es besser zu Deiner Psychologin zu gehen, damit die Deinen Gesundheitszustand beurteilt und Dich notfalls weiter krankschreibt !
Sie wird gemobbt was hat das mit „nicht mehr wollen“ zu tun?? Hast du die Info überhaupt gelesen
Wenn Du nicht krank geschrieben bist und auch nicht gekündigt, geh auf jeden Fall zur Arbeit. Ob dort schon andere eingestellt sind, kann Dir völlig egal sein. Gehst Du ohne AU nicht, lieferst Du Deinem Chef Munition für eine verhaltensbedingte Kündigung. Da gibt es keine Abfindung (die sowieso nie zwingend vorgeschrieben ist) aber ev. noch eine Sperre vom Arbeitsamt.
Deine Psychologin kann Dich nicht krankschreiben. Sie kann Dich nur therapieren.
Solltest Du Dich vom Arzt krankschreiben lassen, bis Du wieder hergestellt bist. Und das dauert nun mal. Wenn Du Dich noch nicht fühlst, hast Du auch nur eine geringe Chance auf eine neue Stelle.
Wenn Du selbst gekündigt hast, bekommst Du eine Sperre. Egal ob Du jetzt in die Arbeitslosigkeit gehst oder erst in drei Wochen. Aber Du könntest die Zeit nutzen, um Dir eine neue Arbeit zu suchen.
Wenn eine Aushilfskraft eingestellt wurde, heißt das nicht das Deine Arbeitsstelle weg ist. Sie ist nur so lange da, wie Du krankgeschrieben bist. Das Recht hat der Arbeitgeber. Ansonsten soll der Arbeitgeber Dir kündigen.
Ich befinde mich derzeit auch in so einer Situation. Ich bin zwar wegen etwas anderem seit vier Monaten krankgeschrieben. Und meine Stelle ist auch mit einer Aushilfskraft besetzt. Zurzeit mache ich eine Wiedereingliederung in einem anderen Bereich. D. h. ich arbeite zwei Stunden täglich und bin weiterhin krankgeschrieben. Ich weiß noch nicht, wie es weiter geht. Ob ich an meine alte Stelle, die mich krank gemacht hat,, zurück muss, oder eine andere bekomme. Das wäre natürlich für meine Genesung das beste.
Jeder Psychologe kann die Arbeitsunfähigkeit feststellen und attestieren. Dein Punkt 1. ist falsch.
Psychologen sind nur Therapeuten und können nicht krankschreiben. Das dürfen nur Psychiater.
Eine selbst ausgesprochene oder eigene schriftiche Kündigung kann man - ebenfalls schriftlich - widerrufen. Das solltest Du ggf. als erstes machen, denn dafür gibt es eine Frist, innerhalb derer ein Widerruf gültig ist.