Hausarrest mit 17 für 2 Monate bis 18?

8 Antworten

In § 1631 Abs. 2 BGB ist festgelegt, dass Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Wörtlich heißt es da: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (1) Das Gesetz regelt also ganz klar, dass beispielsweise Schläge verboten sind, aber auch die Erniedrigung des Kindes durch Beleidigungen oder ähnliches.

Grundsätzlich ist Hausarrest für ein paar Tage erlaubt, wenn das Kind weiterhin zur Schule geht und dort Gleichaltrige trifft oder wenn es wenigstens im Haus am normalen Familienalltag teilnehmen kann.

Hausarrest kann strafbar sein, wenn er unter die im Gesetz genannten „entwürdigenden Maßnahmen“ fällt. Was unter diesen Maßnahmen genau zu verstehen ist, sagt das Gesetz nicht. Problematisch wird Hausarrest zum Beispiel, wenn das Kind nicht an den gemeinsamen Mahlzeiten der Familie teilnehmen darf und/ oder jeglicher soziale Kontakt unterbunden wird. Auf keinen Fall sollten Sie Ihr Kind ignorieren oder mit Liebesentzug strafen („Jetzt habe ich dich nicht mehr lieb“).

Unter einem anderen Gesetz kann Hausarrest jedoch strafbar sein, nämlich dann, wenn das Kind eingesperrt wird. Dies gilt auch bei kurzen Zeiträumen als Freiheitsberaubung.

Aphrodity  25.10.2021, 17:20

Gesetze hin oder her. Am Ende steht man als Opfer alleine da und es wird einem nicht geglaubt. Und dann gibt es richtige Probleme mit den Eltern…..

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FranekDolas  25.10.2021, 17:24
@Aphrodity

Das ist aus juristischer Sicht geschrieben. Die Realität aus meiner Sicht sieht genau anders aus, die kleinen müssten bestraft werden wenn sie was angestellt haben.

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Aphrodity  25.10.2021, 17:26
@FranekDolas

Das Problem ist das die Fragestellerin keine weiteren Infos gibt. Da selbst so ein Hausarrest, nicht einfach so daherkommt… muss wohl etwas sein, womit sie nicht einverstanden sind.

Väter sind oftmals auch bisschen grober wenn es darum geht ihr Kind zu schützen. Meist aus Verzweiflung…

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lorcel2410 
Fragesteller
 25.10.2021, 17:39
@Aphrodity

Sie machen mich halt ständig fertig und bin ausgerastet und dann kam des ich konnte es nicht mehr aushalten. Er meinte ich habe ihn angelogen aber ich habe ehrlich die Wahrheit gesagt. Dann hatte ich es satt und ist das passiert.

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EarthCitizen20  25.10.2021, 17:24

Ich sehe schon den Straftatbedtand der Freihitsentziehung gegeben, wenn jemand nur noch bedingt das Haus verlassen darf, sonst unter Androhung weiterer Straftaten daran gehindert wird. Damit ergäbe sich auch Nötigung.

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich - auch Jugendliche.

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SlightlyAnnoyed  25.10.2021, 17:47
@EarthCitizen20

Recht haben und Recht bekommen sind leider immer zwei Paar Schuhe. Natürlich könnte er/sie die Polizei rufen und angeben, gegen den eigenen Willen festgehalten zu werden, dann kann es aber passieren, das er/sie von den Eltern vor die Tür gesetzt wird. In dem Alter ist man meist finanziell von den Eltern abhängig. Alle Rechte einzufordern, ist da meist schwierig. Das klingt in der Theorie immer schön, ist in der Praxis aber meist nicht wirklich umsetzbar.

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EarthCitizen20  25.10.2021, 18:05
@SlightlyAnnoyed

Dann ist die Beweislage schwierig, denn die Eltern würden in Gegenwart der Polizei alles abstreiten, dann weitere Straftaten aus Rache begehen. Ich sehe da immer Gefahr in Verzug - und die Jugendliche Person wäre aus der Gefahr wegzubringen.

Ein Rauswurf würde gegen Kindeswohl verstoßen. In dem Fall führt der Weg zur Polizei, die dann Freund und Helfer sein darf.

Das Verhältnis wäre ehedem zerrüttet - und mit Volljährigkeit wäre die*der Jugendliche obdachlos, wenn nicht irgendwie temporär auffangbar. Dann geht die Streiterei um Unterhalt z.B. während einer Ausbildungszeit los - und ewig mag kein Geld fließen.

Vielleicht lässt sich da moderieren, und Dinge, die so eskalieren, könnten im Vorfeld aus der Welt geschafft werden.

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Dich im Haus "einzusperren" ist wenn ich da nichts komplett falsch verstanden habe freiheitsberaubung und somit in Deutschland unter Strafe gestellt.

Personaleingang  25.10.2021, 17:17

Da hast Du etwas komplett falsch verstanden. Der Fragesteller ist keine erwachsene Person. Stuben/Hausarrest ist ein Erziehungsmittel und keine Freiheitsberaubung im Sinne des StGB.

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DerMegameister  25.10.2021, 17:21
@Personaleingang

Nur solange damit das Kind vor etwas geschützt werden soll und kein seelischer Schaden davon getragen wird. Somit ist Hausarrest als Konsequenz für einen einfach Streit nicht legitim nur wäre hier natürlich gut zu wissen worum es in dem Streit ging.

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Als Vater darf er das, tut mir leid für dich wenn er aggressiv ist, wir wissen jedoch nicht was zwischen euch passiert ist.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

den vater muss doch arbeiten, oder?

ich bin einfach rausgegangen und was sollte er machen?

mich schlagen?