HAus kaufen für den obligatorischen 1€?

5 Antworten

Solange die Dame lebt und geschäftsfähig ist, kann sie auch über ihr Eigentum frei verfügen.

Sollte sie in den nächsten 10 Jahren Sozialleistungen beziehen wollen, muss sie Schenkungen der letzten 10 Jahre zurück fordern. Ob es sich bei eurem Geschäft um eine gemischte Schenkung handelt - prüft zunächst das Finanzamt und möglicherweise auch ein Gericht.

Leistung der Dame: Grundstück minus Abrisskosten (sofern der erforderliche Abriss dokumentiert ist)

Eure Gegenleistung: 1€ plus lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht für die Dame. Auch diesen Wert kann ein Gutachter berechnen. (aus qm Wohnrecht, durchschnittliche Miete , durchschnittliche Lebenserwartung Frau). Wie alt die Dame letztendlich wird, interessiert an dem Punkt nicht.

Natürlich darf sie das Haus für 1 € verkaufen, wenn das Grundstück abzgl. der Abbruchkosten und des mutmaßlichen Werts des lebenslangen Wohnrechts nicht mehr wert ist.

Wenn sie innerhalb der nächsten 10 Jahre zum Pflegefall wird, kann es allerdings sein, dass nachgeprüft wird, ob dieser Verkauf nicht als Schenkung zu verstehen ist. Dann könnte schon nochmal ein Zugriff darauf erfolgen. Informiert Euch also sehr gut. Es kann auch vom Alter der Frau abhängen. Ist sie bspw. 70 und man rechnet mit rund 20 Jahre Wohnen im "Wohnrecht" bei 500 € ersparter Miete pro Monat, dann wären das immerhin 120000 €.

Bei 10 Jahren dann auch noch rund 60000 €.

Die Frage, um die Ihr Euch auch kümmern solltet, wie wird das Finanzamt den Grundstückserwerb besteuern. Basierend auf dem einen Euro oder doch in der Annahme der womöglich ersparten Miete der alten Dame.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Ich betrachte das mal nicht aus der Perspektive "Darf sie das tun?", sondern aus der Richtung "Wollt ihr das wirklich?". Ihr solltet sehr genau überlegen, ob ihr euch einen bunten Strauß unbekannter Risiken ans Bein binden wollt.

Ich war noch nie in der Situation, kann insofern weder mit Erfahrung noch mit Fachwissen glänzen. Aber ein paar Probleme glaube ich dennoch am Horizont zu sehen:

  • Als Eigentümer haftet ihr für alle mit dem Haus zusammenhängenden Gefahren, z. B. wenn dem Postboten Fassadentrümmer oder eine durch den Sturm gelöste Dachpfanne auf den Kopf fallen. Gefahren kann jedes Haus darstellen, aber "abrissreif" kann eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür bedeuten.
  • Natürlich entsorgt ihr auch die asbesthaltige Dachpappe vom Werkzeugschuppen fachgerecht - was sehr teuer sein kann. Asbest steht hier stellvertretend für alle Probleme, die ihr erst dann kennt, wenn ein Gutachter durchs Haus gegangen ist: Wurde die Kanalisation durch Wurzeln beschädigt? Sind Bleirohre verlegt? Ist die Elektrik sanierungsbedürftig? Und so weiter...
  • Und wenn die bis zu ihrem Lebensende in der Bruchbude wohnende Noch-Eigentümerin sich durch Schimmel einen Gesundheitsschaden zuzieht, beseitigt ihr auf eure Kosten den Schimmel (für eine Bruchbude, die in ein paar Jahren sowieso abgerissen wird?) oder stellt halt gleich ein neues Haus hin, in dem sie dann (mit)wohnen wird - nachdem ihr der Frau während der Bauzeit eine andere Bleibe gestellt habt, z. B. ein Hotelzimmer. Ihr habt also deutlich höhere Kosten und Zinsen zu zahlen, könnt davon aber erst in (eventuell ferner) Zukunft profitieren, z. B. durch Vermietung ihrer Wohnung.

Schwarzmalerei? Wahrscheinlich schon. Vermutlich wird nicht all das eintreten. Aber selbst wenn nur ein einzelner Punkt davon passiert, könnte euch schon der allein finanziell einen schweren Schlag versetzen.

Ich würde zuerst mit der Hausbank sprechen und ihr den Plan vorstellen. Auch wenn das Haus selbst nur einen Euro kostet, kommen Renovierungs- oder Neubaukosten auf euch zu, d.h. einen Finanzierer braucht ihr vermutlich sowieso. Und Banken haben Erfahrung darin, Risiken zu identifizieren und einzuschätzen - und gegebenenfalls auch von fatalen Entscheidungen abzuraten.

Ein "Lebenslanges Wohnrecht" wird vom Notar ins Grundbuch eingetragen und erlischt erst bei einer notariell Beurkundeten Verzichtserklärung oder Vorlage einer Sterbeurkunde.

Keiner Kauft ein Grundstück, wo noch ein Recht im Grundbuch eingetragen ist.

Das Grundstück ist in dem Fall unverkäuflich!

Und du hast das Wohnrecht, ein bewohnbares Haus Sicher zu stellen!


BejedAsch 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 22:22

Das Wohnrecht können wir eintragen lassen. Fremde würden das Haus oder Grundstück nicht kaufen. Wir schon, weil wir die Mö Möglichkeiten haben.

Wer hat das Recht ein bewohnbares Haus sicherzustellen?

Wenn man ein Haus kauft oder erbt, dann muss man es teilweise sanieren. Dämmen etc.

Da würde ich mal nachforschen.


BejedAsch 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 22:28

Ja!