Hauptjob, nebenjob und Kleingewerbe in Elternzeit ?

1 Antwort

Du darfst max. 30 Stunden pro Woche arbeiten. Deine beiden Verdienste werden bei der Elterngeldberechnung angerechnet, bei eigenem Erwerbseinkommen wird also dein Elterngeld gekürzt. Die Tätigkeit, bei der du Rechnungen stellen sollst, wäre eine gewerbliche Tätigkeit, die du auch melden musst (Ordnungsamt, Finanzamt etc).