Hauptberuflich Polizist und zuhause nebenbei Business machen?

9 Antworten

Das wird normalerweise in der Nebentätigkeitsverordnung des jeweiligen Landesbeamtengesetz (falls eine Landespolizei gemeint ist) geregelt.

Für Baden-Württemberg:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NTV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true

und

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BGBW2010pP64

In Baden-Württemberg ist dem Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit zuzustimmen, solange die Nebentätigkeit nicht mehr als 20% der regulären Arbeitszeit in Anspruch nimmt, und dienstliche Interessen und Belange nicht tangiert werden.

Nebentätigkeiten wie z.B. als Detektiv oder Türsteher oder andere die mit der Vorbildfunktion des Beamtenstatus unverträglich sind werden nicht genehmigt.

Abhängige Beschäftigung wird immer kritischer als selbständige Tätigkeiten betrachtet. Hier besteht eben die Verpflichtung gegenüber zwei Arbeitgebern...

Jährlich müssen aufgewendete Zeit und Einkünfte dem Dienstherrn gemeldet werden.

Die Genehmigung einer Nebentätigkeit muss alle 5 Jahre neu beantragt und genehmigt werden.

Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ob dein Dienstherr deine Nebentätigkeit genehmigen wird, kann dir hier keiner sagen.

Lies dir als Beispiel die rechtlichen Voraussetzungen für Bundesbeamte durch (fange mit § 97 BBG an):

https://dejure.org/gesetze/BBG/97.html

Im Landesrecht existieren vergleichbare Vorschriften. 

Kann, aber muß nicht genehmigt werden. Selbst wenn es genehmigt wurde, kann das zurück gezogen werden, wenn sich die Nebentätigkeit auf den Dienst auswirkt.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html

Du darfst Deinen Beruf frei wählen, das gilt auch für die Nebentätigkeit.

Dienstliche Belange sind da nebensächlich, ebenso ob man Dir verbieten will, dass Du keine Konkurenztätigkeit nachgehen darfst.

Was wäre, wenn man Dich abmahnt oder ein Diziplinarverfahren einleitet?

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....
BVBDortmund  22.10.2017, 22:43

Ergänzung: Die Berufsfreiheit hast Du gm GG 12 nur als Deutscher.

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Nebentätigkeiten muss der Dienstherr genehmigen.