Darf man als Polizist ein selbstständiges Online-Business starten?
Hallo zusammen.
Ich komme nach den Ferien in die 12. Klasse und bin momentan am Überlegen, was ich danach machen möchte.
Ich überlege im Moment, Polizist zu werden, weil man diesen Beruf sicher behält sobald man ihn erst mal hat. Zudem ist man dort auch nicht permanent im Büro, sondern kommt auch mal raus.
Weil das Gehalt als Polizist aber auch nicht gerade üppig ist, überlege ich, mir mit zB. Instagram-Business ein zusätzliches Einkommen aufzubauen.
Weil man als Polizist aber im öffentlichen Dienst arbeitet, gibt es bzgl. der Nebentätigkeit ja einige Unterschiede.
Kann mir jemand eine Antwort geben, ob meine Idee realistisch ist?
4 Antworten
Du musst dir nebentätigkeiten genehmigen lassen. Und es gibt bestimmte Dinge die als Polizist halt nicht okay sind. Stripper oder Türsteher.. ich kenne einige die nebenher sehr aktiv sind auf Instagram auch mit super vielen Follower. Also mit Genehmigung geht das. Das Hobby darf halt nicht mehr Zeit einnehmen als der Beruf. Da gibt es auch Regelungen für. Aber das ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden
Als Polizeibeamter darfst du eine Nebentätigkeit anmelden bzw. beantragen. Dies wird wohl in der Regel genehmigt.
Siehe dazu in den Antworten einer etwas älteren Frage von mir nach: https://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-polizeibeamter-ausserdienstliche-beratungsgespraeche-ueber-den-beruf-gegen-bezahlung-durchfuehren
Lg
Als Polizist bekommst du noch Zuschläge und diese auf dein Grundgehalt sind nicht gerade wenig. Zumal wirst du wenig Zeit haben, neben dem Polizisten ein weiteres Geschäftsfeld hochzuziehen.
Mache erst einmal die Ausbildung und sammle Erfahrung. Wenn dir das nicht langt, dann reden wir weiter.
Außerdem; Nebentätigkeiten müssen mit dem Dienstherren / Arbeitgeber geklärt werden. Sie dürfen nicht in Konkurrenz zu deiner jetzigen Arbeit stehen oder dich bei deiner Arbeit (Arbeitszeit, etc.) beeinträchtigen.
Siehe dazu:
Jeder mit einem bestimmten Nebenerwerb muss die Tätigkeit anmelden und auch seinen Arbeitgeber fragen. Das ist bei Beamten so wie auch bei Angestellten und Handwerkern so...