Haupt- und Zweitwohnsitz - Duales Studium

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Den Ort des Ausbildungs-Betriebes als Hauptwohnsitz melden  und den Studienort als II. Wohnung . Denn das Gehalt wird ja dann an den I. Wohnsitz angewiesen , der mit etwas Fortune später auch der Arbeitsort wird .

Dort landen auch die Versicherungen .