Hat sich der Autofahrer strafbar gemacht?
Ich bin gerade mit einem Fahrrad auf der Straße gefahren, als von vorne ein Autofahrer kam, die Straße ist nicht sonderlich breit und er ist dan sogar noch ein bisschen schneller gefahren als er mich gesehen hat. Ich musste dan, mich mit einem Fuß auf dem Gehweg abstützen, damit er mich nicht überfährt. Er ist mit 30 km/h centimeterweise an mir vorbei gefahren.
8 Antworten
ja klar, das passiert mir auch nicht selten. Aber was willste machen, außer fluchen.
Da sehe ich keine sachen als Straftat.Evtl.nötigung aber was sonst,bekommst du keine rechte wenn du Anzeige erstatten willst. Lg
Ja, hat er, viele haben daher auf ihrem Helm mittlerweile eine Kamera

Wenn du 25km/h fährst und der entgegenkommende 30 km/h dann wird es mehr als kritisch.
Um das zu beurteilen wäre die Art der Straße wichtig, war es eine Einbahnstraße ohne Ausweichmöglichkeit und weniger als 3,5m Fahrbahnbreite? Dann ist sicherlich die Fahrt in deiner Richtung gar nicht erlaubt gewesen und du bist Schuld. Darfst du da, wo das passiert ist, in der Richtung fahren in die du gefahren bist, muss der Autofahrer anhalten und dich durchlassen. Du musst aber genau wie der Autofahrer rechts fahren. Der Autofahrer darf dich in keinem Fall ummähen...
Wer sagt, dass der Autofahrer nicht falsch gefahren ist?
Und: selbst wenn es der FS wirklich sein sollte, hat man mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen und eine Situation möglichst zu entschärfen und niemanden zu gefährden, Regel in der StVO, die der Autofahrer offenkundig ignoriert hat.
Zentimeter -genau? Da würde ich behaupten ist für Straße zu eng und mitunter gar eine Einbahnstraße und du gar als Geisterfahrer unterwegs, denn in solch engen Straßen gibt's keine Radler im Gegenverkehr...
Und wenn er auf 30km/h immens beschleunigte dann müsste es ja ne Spielstraße gewesen sein...
Selbst wenn der FS hier als Geisterfahrer unterwegs gewesen sein sollte, was reine Spekulation ist - könnte ja auch der Autofahrer gewesen sein zum Beispiel - ist ein solch rücksichtsloses Verhalten des Autofahrers gegen die StVO, denn auch, wenn der andere Fehler gemacht hat, musst du selber versuchen nach deinen Möglichkeiten eine gefährliche Situation zu entschärfen, nach der Beschreibung hat der Autofahrer hier das Gegenteil gemacht.
Klar… ABER zu solch Situationen gehören IMMER zwei im Straßenverkehr
kann ja auch sein, daß der Radler für den Autofahrer nicht zu sehen war wegen Kurven oä oder oder oder. Hier gibts einige Szenarien, die mir noch zu einfallen
könnte ja auch der Autofahrer gewesen sein zum Beispiel
Meinst du nicht, dass der Fragesteller diesen Punkt extra hervorgehoben hätte? Also spekulierst DU nur rum!
komisch. Die gibt es in meinem Ort zu Hauf. Keine Einbahnstraße, aber recht schmal und wenn dann Autos am Straßenrand parken, wird es sehr eng. Die meisten Autofahrer nehmen allerdings Rücksicht und bleiben sogar stehen, um einen vorbeizulassen. Außerdem gibt es die 1,50 Abstandsregelung.
Man kann schon sterben, wenn man mit 20 km/h angefahren wird.