Hat man Anspruch auf Leistung für bildung und teilhabe auch ohne Wohngeld?

3 Antworten

Ergänzend zu Isomatte eine Anmerkung. Du bekommst auch im Rahmen von Bildung und Teilhabe für die Kinder keine Busbeförderung. Es werden lediglich Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen (nicht fußläufig zu erreichenden) Schule übernommen, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet. Gehen also deine Kinder beispielsweise nicht in das nächstgelegene Gymnasium (warum auch immer), werden die Schülerbeförderungskosten auch nicht übernommen.

laurastern7015  09.06.2015, 12:49

das ist falsch. es werden die schülerbeförderungskosten übernommen zur schule des kindes. nicht wo die nächste wäre, sondern die reale des kindes. die faxen mit dem nicht notwendigen höheren bildungsabschluss sind überholt, da es eine gleichbehandlung geben muss. die gibts aber nicht, wenn kindern aus sozial schwachen familien vorformuliert wird das es reicht einen niedrigeren abschluss zu nehmen.

meine tochter geht auf das gymi 7 km entfernt. 300 m. vor meiner haustür steht ein gymnasium. sie bekommt die schülerbeförderung für ihre schule bewilligt.

TreudoofeTomate  09.06.2015, 15:54
@laurastern7015

Niemand hat etwas von nächst höherem Bildungsabschluss gesagt. Lesen!!

Sei froh, dass deine Tochter die Schülerbeförderungskosten bekommt. Bei uns bekäme sie sie nicht.

Beantragen kannst du das nur,wenn du Wohngeld / Kinderzuschlag,Leistungen nach dem SGB - ll oder SGB - Xll - bekommen würdest !

Es würde also hilfreich sein,wenn du hier Angaben über dein Brutto und Netto machen würdest,was du an Warmmiete zahlen musst,wie viel du für z.B. Fahrkosten für deine Beschäftigung pro Monat aufbringen musst,wie viele Kinder und wie alt diese sind,ob sie außer Kindergeld und Unterhalt / Unterhaltsvorschuss noch andere Einkommen haben.

Dann die Höhe der Einkommen der Kinder angeben.

So könnte man zumindest einen evtl. Anspruch der zu letzt genannten Leistungen so in etwa berechnen.

Für das Wohngeld und den Kinderzuschlag gibt es im Internet kostenlose Rechner.

Danke.. Ich meinte auch schülerbeförderungskosten. Die würden ja nur ein Teil davon übernehmen. Angewiesen auf den Bus sind die, weil wir auf dem Dorf wohnen. Mir steht kein Wohngeld zu, da ich mit meinem Lohn über der Grenze bin. Daher meine Frage, ob eine alleinerziehende gar keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen hat. Im Internet les ich immer nur für "arbeitslose" oder "alg 2 Empfänger"

laurastern7015  09.06.2015, 12:50

wenn du keine sozialleistungen bekommst, dann gibts auch kein bildung und teilhabe.