Hat eine Einfahrt Bestandsschutz

2 Antworten

Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Die Zufahrt hätte im Grundbuch (Abt. II) oder Baulastenverzeichnis eingetragen werden müssen. So kann jederzeit ein Zaun gesetzt werden, der die Zufahrt unmöglich macht. Oder ihr schließt nachträglich einen Vertrag ab und holt die Eintragungen nach.

hast du schon einmal im Grundbuch nachgeschaut, ob dort bzgl. deiner Einfahrtmöglichkeit steht. Es nüsste also Register des Nachbarn stehen, dass du die Einfahrtmöglichkeit hast.

Lediglich auf "Nettigkeit " und "gute Nachbarschaft" kann so etwas ja nicht beruhen.