Hat alte Tanne Bestandsschutz?
Neuer Versuch, nach anmelden war Frage weg.
Wir haben vor ca 15 Jahren einGrundstĂŒck gekauft. Darauf steht seit der 60er Jahre eine Tanne ca 0,5 m zur GrundstĂŒcksgrenze unserer Nachbarn und auch zum Zaun am FuĂweg. Bisher hatte sie keinen gestört. In letzter Zeit meckert unsere Nachbarin ĂŒber die Zapfen, die auf ihr GrundstĂŒck fallen. Sie wohnt aber auch seit der 60er Jahre da. Mein Mann wurde heute von einer Passantin, die öfters mit unsere Nachbarin schnackt unhöflich angemacht, er solle den Baum entfernen, da sie sich schon 2x ihre Sachen am tropfenden Harz versaut hĂ€tte. Ich habe mein Auto unter dem Baum stehen und ab und an ist da mal ein Tropfen Harz drauf, zu bestimmten Zeiten. Mein Mann kĂŒrzt öfters die Ăste, damit sie nicht auf die Telefonleitung drĂŒcken. Meine Frage, gibt es Bestandsschutz fĂŒr so alte Tannen? Ich bin nicht so fĂŒr sterile GĂ€rten
Bin fĂŒr jede dienliche Antwort sehr dankbar
4 Antworten
Schaut mal in die Baumsatzung eurer Kommune!
Aber wenn ich unter einer Tanne parke muss ich immer mit Zapfen und Harz rechnen! Gegen Abend ist eben mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen
Das war gesunder Menschenverstand fĂŒr jeden Fahrzeughalter und nicht auf dich gemĂŒnzt.
Erkundigen , wer fĂŒr eventuelle SchĂ€den, defekte Telefonleitung, Passant oder Fahrzeuge durch herabfallende Ăste oder đ GebĂ€ude durch umfallen ,innen morsch. ZustĂ€ndig ist und Haftbar gemacht werden kann.
Wenn das du bist, aber eine FĂ€llung abgelehnt wird, dann von behördlicher Seite den Zustand mit BestĂ€tigung prĂŒfen lassen.
Das trifft nicht ganz das Thema. Der Baum ist gesund, es wird nichts beschĂ€digt, nur tropfen hin und wieder die jungen Zapfen. Hat aber seit 15 Jahren keinen gestört. Nur diese eine Dame. Es werden auch immer wieder von uns die Ăste gekĂŒrzt. Der Baum ist ja ĂŒber 50 Jahre da und mit einmal stört er. Meine andere Nachbarin geht regelmĂ€Ăig mit dem Hund drunter lang und hat noch nie was abbekommen
Egal wie - bevor Du ĂŒberhaupt darĂŒber nachdenkst evtl. die Tanne zu fĂ€llen - klĂ€re das bitte mit der zustĂ€ndigen Behörde :
Wenn Sie einen Baum fÀllen möchten, weil dieser Sie im Garten stört, sollten Sie sich bei der zustÀndigen Naturschutzbehörde melden und eine Genehmigung einholen.
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Hier muss man ab 15 Meter einen Antrag stellen.
Ich wĂŒnsche Dir, das Deine Gemeinde sehr streng ist mit BaumfĂ€llung, damit Du das den Dorftanten unter die Nase reiben kannst.
Lies bitte nochmal. Es geht nicht um mein Auto đ