HARZIV Bedarfsgemeinschaft mit Student

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

STOP! Du wohnst erst ein halbes Jahr mit Deiner Freundin zusammen. Ihr seid KEINE Bedarfsgemeinschaft!!!! Erst nach einem Jahr! Und wenn ihr den gegenseitigen Einstandswillen vorher abgebt, dann auch danach nicht! Lasst Euch bloss nicht reinlegen! Dir steht Dein voller Regelsatz + anteilige Miete zu! Einstandswillen sagt aus: Der eine Partner ist nicht gewillt finanziell für den anderen einzustehen. Ihr dürft dann aber keine gemeinsamen Konten haben (wovon ich ausgehe) oder Zugriff zum Konto des anderen besitzen.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-anrechnung-unverheirateter-partner32113.php

Lies einfach mal nach! Dort findest Du noch mehr Tips, damit Dich niemand um Dein Dir ZUSTEHENDES Geld bringt.

Im übrigen verstößt Hartz 4 gegen eine Menge Gesetze. Lest einfach mal den Artikel 1 im Grundgesetz: "Die WÜRDE des Menschen ist unantastbar"!

... und schaut mal wie die Jobcenter mit ihren Kunden umgehen? Ich hab es am Anfang meiner Selbständigkeit erlebt, als ich ergänzend auf Hartz 4 angewiesen war. (Alleinerziehend) Da wurden Termine gemacht mitten in meiner Geschäftszeit, oder während ich schon Kundentermine ausgemacht hatte usw... wenn ich versucht habe zu verschieben hiess es nur : ARGE ist wichtiger. Häää? Wichtiger als meine Existenz weiter auszubauen? Habe in der Zeit 2 Klagen gegen das Jobcenter erhoben und BEIDE gewonnen! Diese Willkür muss sich niemand gefallen lassen. Wehrt Euch endlich!

okahzet 
Fragesteller
 30.03.2012, 18:05

auch dir natürlich

herzlichen dank!!!!

sonnig0815  13.04.2012, 12:03
@okahzet

Danke fürs Sternchen ;-)

Rein formal bildet ihr zwar eine BG (den Ein-Jahr-Zusammenwohn-Kram mal außen vor), aber auf Grund ihres Leistungsausschlusses darf bei dir erst dann von ihrem Einkommen etwas angerechnet werden, wenn ihr Bedarf fiktiv voll gedeckt ist. Und da werden die 400 EUR nicht reichen.

Das heißt, du hast Anspruch auf 90% der vollen Regelleistung (337 EUR, bei Nicht-BG wären es 374 = 100 %) und die hälftige Miete,

sonnig0815  30.03.2012, 23:26

Wenn man von der BG ausgeht stimmt das schon, aber selbst auf diese 37 Euro Differenz muss er nicht verzichten. Was Recht ist muss Recht bleiben! Kann ja nicht sein, dass hier die Gesetze mit Füssen getreten werden, nur weil wieder ein Sachbearbeiter ein paar Sterne für eingesparte Regelleistungen verdienen möchte,,, ???!!!!!???

sonnig0815  31.03.2012, 16:46
@abcStefanie

@abc Stefanie. Du hast schon Recht: Wenn man sich als BG "formal" eintragen lässt ist das so. ICH habe das nicht getan, und würde es auch keinem raten, der noch einen Funken Widerstand besitzt. (Egal wie hoch der Streitbetrag ist!) Es IST nicht rechtens einfach aus Sparmassnahmen Leute als BG einzustufen, wenn der gegenseitige Einstandswille nicht besteht. Wenn eben jemand den Weg des geringsten Widerstandes gehen möchte, dann steht das jedem frei! Ich möchte nur informieren, dass es nicht sein MUSS"

abcStefanie  31.03.2012, 16:52
@sonnig0815

Stimme ich dir vollkommend zu.

sonnig0815  31.03.2012, 16:57
@sonnig0815

@ abc Stefanie ....Danke ;-) Werde immer bisschen sauer, weil soviele Leute ihre Rechte nicht kennen und sich einfach auch zu wenig informieren. Wäre das anders, hätten es irgendwann die Menschen einfacher, weil die Jobcenter sich nicht mehr so weit aus dem Fenster lehnen würden... Gegenwind mögen die gar nicht!

abcStefanie  31.03.2012, 17:03
@sonnig0815

Ich habe den Link gelesen. Das ist einfach eine Frechheit bzw. das ganze Hartz4-Gesetz ist eine Frechheit...Mir geht es genau wie dir, auch wenn ich kein ALG2 beziehe. Zuletzt gibt es immer noch das Sozialgericht.