HARZ 4 und Grundbucheintrag

3 Antworten

Termin beim Anwalt ist gut und er sollte das Jobcenter auch auf den Topf setzen. Eine angemessene Hütte ist kein Vermögen, so jedenfalls das BSG und das Amt hat die vollen Kosten und Lasten der Hütte zu bezahlen und dies ohne wenn und aber. Alle Reparaturen, wie neue Heizanlage und Fußbodenbelege und vieles mehr, kommen hinzu. Viel Glück.

du kannst doch dann das haus vermieten/ verkaufen und vom dem geld was kleines für euch selbst anmieten? so denkt sich das auch das AA.................. für die scheidung braucht ihr eh einen anwalt, der euch berät...............

in deiner andren frage steht noch, dass "ihr" vorhattet, das haus auf dich zu überschreiben...... http://www.gutefrage.net/frage/grundbucheintrag-und-uneheliches-kind

Natka 
Fragesteller
 06.10.2013, 19:09

ja, ich und mein zukunftiger Ex Mann, er wollte das Haus nicht selber halten, und will nicht im Grundbuch stehen

Natka 
Fragesteller
 06.10.2013, 19:10

ist das Haus mit 100 Quadraten nicht angemessen für 3 Personen? Und genau soviel werde zahlen für 3 Zi. Wohnung zur Miete

Ohnmaechtiger  06.10.2013, 19:12
@Natka

also 3 personen stehen sicher seitens des amtes keine 100 qm zu................