Hartz4 und Geldgeschenke.?

6 Antworten

Überweisungen solltest Du lassen, dann Kauf ihr was sie denkt zu brauchen.

Im Regelfall zahlt das die Krankenkasse, wenn es notwendige Sachen sind.

Sie muss auch nur 2 % oder bei einer chronischen Erkrankung nur 1 % ihres jährlichen Regelbedarfs für den Lebensunterhalt zuzahlen, dann kann sie sich bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen.

Im Großen und Ganzen darfst Du ihr gar nichts schenken - schon gar nicht überweisen. Und ein Pflaster ist kein Medikament, sondern ggf. ein med. Hilfsmittel.

Für die Verordnungen muß sie ja i.d.R. nur zuzahlen; das kann auch ein ALG 2 - Empfänger. Überdies gibt es die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Diesbezüglich sollte die zuständige Krankenkasse nähere Auskünfte erteilen.

Falls Du ihr Geld überweist - macht einen Darlehensvertrag, demzufolge sie das Geld zu humanen Konditionen zurückzahlen muß. Da kann auch das Jobcenter nichts gegen machen.


Hansolo91 
Fragesteller
 13.12.2021, 12:59

Und wie sieht es mit Bargeld aus?

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Agamemnon712  13.12.2021, 14:42
@Hansolo91

Bargeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel. Oder weshalb fragst Du?

Ich werde sicherlich keine Behilfe zu Straftaten leisten.

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Je nachdem welche Art einer Magen-OP sie hatte, kann sie einen Antrag (Anlage BB) stellen. Jedoch bei Pflastern, braucht man sie die Mühe sparen. Die kann man aus dem Regelbedarf bezahlen.

Kann man diese für diese Gesundheitlichen Aspekte umgehen?

Geldgeschenke ... schwierig aber eher nicht.
Leihgaben, naja ... sind etwas anderes. Den dadurch hat man keinen Vermögensvorteil im eigentlichen Sinne.

Aber ein Job-Center bezahlt doch so was sowieso nicht, dafür ist doch die Krankenkasse zuständig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

GerdausBerlin  13.12.2021, 20:46

So ist es. § 21 Mehrbedarfe gibt es nicht für medizinische Produkte wie Pflaster, höchstens für eine Schwangerschaft oder für eine kostenaufwändige Ernährung, etwa bei Zöliakie.

Auch für die "Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten" gibt es Extra-Leistungen des Jobcenters, siehe SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen.

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Dazu hatte ich gestern hier am Ende dies geschrieben:

"Wenn Mama einem Geld überweist, ist das zunächst ganz normales § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen: man kriegt also nach Abzug der in Absatz 1 SGB II genannten § 11b Absetzbeträge entsprechend weniger ALG II im nächsten Monat - oder in den nächsten sechs Monaten, wenn es viel Geld war; siehe Absatz 3 § 11."

"Anders sieht es aus, wenn Mama direkt eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank schickt. Und vielleicht auch dann, wenn man eine Zweckbindung der Geld-Überweisung für diese Zwecke glaubhaft machen kann. Siehe dazu "Zuwendungen Dritter" auf der PDF-Seite 43-44 in den Hinweisen der Arbeitsagentur zu § 11 SGB II. Am Ende des Abschnitts auf S. 44 heißt es dort:"

Die Entscheidung hat insbesondere den Anlass, den Zweck und die Höhe der Zuwendung zu berücksichtigen.
Beispiel:
Die Großmutter eines leistungsberechtigten Kindes finanziert diesem zum 18. Geburtstag den Führerschein der Klasse B mit einem Wert von 2.000,00 EUR. Die Zuwendung kann nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden, weil sie zweckgerichtet erbracht wird.

Es kommt also darauf an, ob deine Geld-Überweisung zweckgebunden ist, für was sie gedacht ist und wie hoch sie ist: "Anlass, den Zweck und die Höhe der Zuwendung". Also einfach mal in meinem Link zur Agentur weiterlesen!

Gruß aus Berlin, Gerd