Kann man im Sonderfall Bedarfsgemeinschaft bei Arge auflösen?

2 Antworten

Wende dich an das zuständige Amtsgericht, hol dir einen Beratungsschein für eine Erstberatung beim Anwalt und besprich mit ihm, dass er Klage einreichen soll, den Sohn aus der Wohnung zu verweisen.

Einfach hinauswerfen darfst du ihn leider nicht, das geht nur, wenn das Gericht so entscheidet.

Dabei ist die Argumentation des Jobcenters total egal. Du musst mit keiner Person zusammenleben, dazu kann das JC dich nicht zwingen. Auch nicht mit der Story 25.

Dann muss er nach dem Urteil raus und ggf. in eine Obdachlosenunterkunft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielleicht wäre es hier sinnvoll sich Hilfe von außen zu holen oder den Sohn mal vor die Türe zu setzen. Er muss lernen das sein Verhalten nicht nur ihm sondern auch dir schadet.