Hartz IV und Jobantritt, wie gehts weiter mit Geld?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So wie ich das richtig verstehe, erhältst du erstmalig am 20.02.2016 deinen Lohn.

Genau das teilst du dem Jobcenter persönlich mit. Nimm dazu deinen Arbeitsvertrag und sonstige wichtigen Unterlagen mit.

Am 20.02.2016 wirst du den Lohn für den Zeitraum 18.01.2016 bis 31.01.2016 erhalten. Dieser wird nun nicht so hoch ausfallen.

Daher solltest du das Jobcenter fragen, wie es diesbezüglich agieren möchte. Will es den kompletten Alg 2 Satz für den Monat Februar 2016 zahlen und danach Alg 2 von dir zurück verlangen?

Oder möchte es nur Alg 2 vom 1.02.2016 bis 19.02.2016 zahlen und dann deinen genauen Lohn abwarten? Beides wäre möglich.

Grundsätzlich ist es so, dass bei Einkommen Dritter das Zuflussprinzip in Alg 2 Sachen zählt. Wenn du also erst im Februar Geld erhältst, darf das Jobcenter auch erst im Februar dein Alg 2 auf dein Gehalt anrechnen.

Wenn dein Einkommen so gering ist, dass es monatlich nicht deinen derzeitigen Alg 2 Satz übersteigt, dann steht dir weiter Alg 2 als Zuschuss zu.

Beispiel:  Du bekommst mit Miete aktuell 700 € Alg 2 monatlich. Dein Lohn beträgt monatlich 650 € . Dann zahlt dir das Jobcenter weiter 50 € Alg 2 monatlich als Zuschuss.

Wichtig:  Teile bitte auch der Arbeitsagentur mit, dass du einen Job ab 18.01.2016 beginnst. Auch wenn du mit dieser aktuell nichts zu tun hast.

Dir steht so lange Alg 2 zu, wie du keine ( anrechenbaren ) Einnahmen von Dritten erhältst. Wenn dein Lohn erstmalig am 20.02.2016 kommt, dann steht dir Alg 2 bis 19.02.2016 zu.

verreisterNutzer  17.01.2016, 17:03

es ist jetzt schon so das ich rate an Jobcenter monatlich zurückzahle, mir wurde da immer 50 Euro vom Alg2 abgezogen.

Es sind da noch etwa 300Euro offen.

Ich bekomme genau 533€ Alg2 und dann mitte des Monats 272Euro Minijoblohn...also bis diesen Monat war es so.

Abgemeldet habe ich mich noch net, weil es diese Woche in hauruckaktion sehr schnell ging mit dem Vertrag.

Abemelden wikl ich mich am Dienstag, morgen arbeite ich bis 18uhr dann gehts nicht.

Würde mein Alg2 mit abmeldung sofort eingestellt, oder prüfen die erst Detail in meinem Vertrag ehe sie einstellen? Würde bedeuten das ich da für Febraur nochmal Alg 2 erhalte?

Das sorgt mich gerade total, hätte ich das gewusst, lieber zum 1.2. die stelle angetreten, aber der Segmentchef wo ich beginne in der Fabrik ist ein alter Schulfdreund, daher sagte ich direkt zu für kommende Woche.

Diesen Monat habe ich 16h Minijob geleistet, und Freitag erst gekündigt, der Minijobchef verlangt dazu von mir das ich 14 Tage Kündigungsfrist einhalte. Ist das denn rechtens? Ich trete ja eine versicherungspflichtige Vollzeitstelle an.

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 17:14
@verreisterNutzer

Du sollst dich beim Jobcenter ( noch ) nicht abmelden, sondern denen nur mitteilen das du ab oder seit 18.01.2016 eine Arbeit hast, wo der Lohn dessen erstmalig am 20.02.2016 eingeht.

Dementsprechend kann das Jobcenter dein Alg 2 für Februar nicht komplett einstellen, da es weiß das dein Lohn für den Zeitraum 18.01.2016 bis 31.01.2016, der am 20.02.2016 eingeht, nicht das Hartz 4 für Februar 2016 übersteigen wird.

Dir sollte Alg 2 auf jeden Fall bis 19.02.2016 zustehen.

Mit der Kündigungsfrist kenne ich mich nicht aus.

verreisterNutzer  17.01.2016, 17:55
@FachGoldAnwalt

ja das blöde ist das Freitag ein Termin für den 26.2. im briefkasten lag aber ich net hingehen kann weil ich arbeite

verreisterNutzer  17.01.2016, 18:01
@verreisterNutzer

der vorteil aber ist, der jobcenter ist nebenmeiner fabrik wo ich arbeit...villeicht kann ich es arrangieren das ich da kurz hingehe und einfach länger macher...der job ist flexibel da ich nicht in der produktion dort tätig bin sondern was ganz anderes dort ausführe. zudem ich auch flexibel dort arbeiten kann...z.b. fange ich morgen erst um 9uhr an..weil ich Football-Fan bin, und mein alter Schulfreund ist dort Produktionleiter und schaut es selbst, der auch mein direkter vorgesetzter ist. Also ich hab es dort sehr gut, nur der Lohn ist mist. :D

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 18:14
@verreisterNutzer

Deine Arbeit geht immer vor Terminen des Jobcenter. Das mit der miesen Bezahlung tut mir leid für dich.

Aber schön das das Arbeitsklima zu stimmen scheint.  :)

verreisterNutzer  17.01.2016, 19:01
@FachGoldAnwalt

Geld ist relativ...hab mehrere Jahre in der Schweiz gelebt und hauf Geld verdient, wurde aber dort nie glücklich.

Ich bin Sportfreak, kann jetzt menen Sport weitermachen mit Arbeit, kann mit Fahrrad dorthin, somit habe ich und brauch ich kein Auto, spare mir viel Gled dadurch. Bin sehr beliebt dort, weil ich ja schon paar Monate dort Minijob mache. Und die Arbeit macht auch spaß, plus die Freiheiten die ich habe und das vertrauen und der Feeedback das ich alles toll erledige..sind es mir wert für diesen Hungerlohn erstmal arbeiten zu gehen um meine Ruhe vor dem "sinnfreien" Jobcenter zu haben...die schickten mir innerhalb eines halben  Jahres 5x das gleiche Stellenangebot zu...so supopendumm sind die dort.

So hab ich ruhe und kann frei im Kopf erstmal das Jahr genießen und mich voll auf mein sportliches Ziel konzentrieren. Geld ist eben nicht alles was zählt. Bekomme nach 3 Monaten dann 8,57 und nach halben Jahr 9€  ..naja ist nix aber hm...ich rauche nicht, trinke nicht..was solls...komm damit erstmal gut zurecht.

Aber ich kann gut verhandeln und bin sehr selbstbewusst und selbstsicher...ich lass das jahr erstmal voranschreiten,den sommer vergehen und schauen wie es dann läuft..dann werde ich kokret nach mehr Geld verlangen.


Wegen dem Termin, der Jobcenter ist neben der Fabrik...und um 8:30uhr...also wird kein Problem sein dahinzugehen wenn ich das erkläre und somit mir viele wege erspare..

verreisterNutzer  17.01.2016, 19:07
@verreisterNutzer

deswegen werde ich mich auch am Dienstag nicht abmelden, und dann zu diesen Termin am 26.1. gehen.

Irgendwas zurückzahlen muss ich doch sowieso, ob ich mich jetz abmelde oder dann vorort beim Termin am 26.1. is doch wurscht.

Damals wo ich teils saisonal in die Schweiz bin, habe ich mich auch nich sofort abgemeldet, weil ich manchmal erst ende des Monats fort bin, und da auch etwas Geld braucht, sonst wäre ich net klar gekommen dort. Da kam keine Strafe, einfach nur Erstattungbescheid es wieder zurückzuzahlen. Denn ich setz mich net in die nesseln, fahr ins Ausland, etwas läuft schief, haufen Reisekosten und bin abgemeldet von Amt und steh dann da und komm net fort.

Solang alles dann seine Richtigkeit erfährt und ich alles zurückzahle, wird niemand bestraft. So mache ich es jetzt einfach auch und gut ist.

Du bekommst auf Antrag auch für Februar noch Gehalt...

Ist aber dann für Februar ( Zuflussprinzip) zurück zu zahlen.

Heisst, Du bekommst In dem Monat, in dem Du Gehalt bekommst ( Februar) neben anteiligem H4 auch Gehalt.

Das Amt eröffnet dann automatisch ein Verfahren wegen Leistungsbetruges - lasse Dich dadurch nicht verunsichern...

...wenn Du den Jobstart korrekt gemeldet hast passiert dann nix weiter - nur das H4 vom Februar wirst Du zurückzahlen müssen...

Dadurch fehlt Dir am Ende ein Monatsgehalt ...darum vereinbare, die Summe abzustottern.

verreisterNutzer  17.01.2016, 16:55

ok, und wie mache ich das dann? abgemeldet habe ich mich noch nicht, das ging die letzten beiden Werktge zu schnell. Morgen arbeite ich bis 18uhr und werde dann am Dienstag ins Jobcenter gehen mich abmelden, da der praktischerweise genau gegenüber meiner Arbeitsstelle ist. Aber der wurde neu gebaut, und man muss nun Nummern zeiehen, daher dachte ich eher mich Online abzumelden.

BigBen38  17.01.2016, 17:00
@verreisterNutzer

Oh oh ...Du MUSST vor Arbeitsbeginn dem Amt melden, das Du in Arbeit bist ...sonst per Mail...google sagt Dir Deine zuständige Arge

verreisterNutzer  17.01.2016, 17:07
@BigBen38

was soll denn passieren ob ich mich dann erst Dienstag abemdle? Das ändert doch nix an den Zahlungen..zudem wenn ich ja eh alles zurückzahle etc.

Ich war freitag im Jobcenter der direkt neben der Fabrik ist. Der wurde neu errichtet und es gibt keine Info mehr, man muss nummern ziehen, aber es saßen massenhaft menschen dort, und irgendwelche abmeldezettel usw gab es nicht, die regale waren alle noch leer.

also könnte ich mich jetzt online über das Jobbörseprofil abmelden?

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 17:07
@verreisterNutzer

HerrEichhorst:  Es reicht, wenn du dich am Dienstag beim Jobcenter und der Arbeitsagentur meldest und beiden deine neue Beschäftigungsaufnahme mitteilst.

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 17:08
@BigBen38

Ben:  Er muss gar nichts. Hör auf den Fragesteller mit deinem Nichtwissen völlig zu verunsichern.

Per E-Mail oder online haben Meldungen über Aufnahme von Beschäftigungen keine rechtliche Wirkung.

Es heißt seit Jahren "Jobcenter", nicht Arge.

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 17:05

Ben:  Was zur Hölle hast du denn für Müll geschrieben?

Der Fragesteller bekommt sein Alg 2 auch ohne Antrag weiter, sofern sein Alg 2 Bewilligungsbescheid nicht zum 31.01.2016 ausläuft.

Automatisch ein Verfahren wegen Leistungsbetrugs? 1.)  Nennt man das Sozialleistungsbetrug. 2.)  Gibt es solche automatischen Verfahren nicht.

3.)  Wird es hier keine strafrechtlichen Ermittlungen geben. Da müssten die Jobcenter ja jeden Monat zig Strafanzeigen stellen.

Der Fragesteller muss garantiert nicht sein komplettes Alg 2 für Februar 2016 erstatten.

verreisterNutzer  17.01.2016, 17:09
@FachGoldAnwalt

danke..weis teil arnet wem ich hier glauebn soll. Aber ich Betrüge niemand, daher hab ich das von dem Kommentargeber gar nicht ernst genommen. Ich werde eine Stelle antreten und nix falschen tun.

und mein Alg2 Bewilligungsbescheid gilt bis September 2016

BigBen38  17.01.2016, 17:12
@FachGoldAnwalt

Von strafrechtlich schrieb ich nix !

Aber man bekommt IMMER n Anhörungsbogen wegen zu unrecht bezogener Leistung !

2. NATÜRLICH MUSS ER DAS GESAMTE H4 vom Februar erstatten.

Da er im Februar nicht nur für 20 sondern für 32 Tage erhält.

Frage mich, woher Ihr wissen kommt ? Ich bin betroffener - erlebe dies dauernd ! 
Theorie und Praxis klaffen offenbar weit auseinander.

BigBen38  17.01.2016, 17:20
@verreisterNutzer

Tschuldige mal - es geht nicht drum, das man betrügen will - sondern darum, das so ein Schreiben ins Haus flattert + Du Dich drauf einstellst ...ich schrieb doch auch, das Du Dir da dann kein Kopp machen sollst ...ich habs gehabt ..und wusste nicht was das soll...nun hab ich das schon 3 mal erlebt..ist also standard.

Das Du erst am 20. MÄRZ VOLLES Gehalt siehst stand vorhin da nicht...dann musst Du natürlich nicht im Februar alles erstatten...

Ob das aber zulässig ist, das man dir 3 Wochen nach dem Ersten erst das Gehalt auszahlt, muss Dir der Herr Anwalt sagen...

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 17:21
@BigBen38

Ben:  Man bekommt auch keinen Anhörungsbogen vom Jobcenter wegen zuviel gezahlter Leistungen.

Man bekommt, wenn, dann einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

Kein Monat hat 32 Tage, schon gar nicht der Februar. Wann warst du denn zuletzt an der frischen Luft?

Wenn das Gehalt des Fragestellers pünktlich am 20.02.2016 kommen sollte, dann steht ihm bis 19.02.2016 Alg 2 inkl. Kosten der Unterkunft zu.

Wenn du Betroffener bist und so ein Wissen hast, dann kann das Jobcenter täglich mit dir Eiertanz spielen.

isomatte  17.01.2016, 17:24
@BigBen38

Vor einer evtl.Rückforderung wegen zu unrecht bezogenen Leistungen werden immer die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll in Abzug gebracht !

Demnach kann es gar nicht sein das man das volle ALG - 2 zurück zahlen muss,es sei denn,dass man dann im Monat des Zuflusses soviel anrechenbares Nettoeinkommen erzielt hat,dass man über seinen erhaltenen Leistungen vom Jobcenter liegt.

Davon ist aber bei ca. 80 Stunden für 10 Tage und 8,50 € nicht auszugehen,dass er damit dann seinen Bedarf selber decken kann.

BigBen38  17.01.2016, 17:24
@FachGoldAnwalt

Herrjeeeeee

Kein Monat hat 32 Tage ! Toll....

Aber da stand vorhin bem FS NICHT, das er jeweils erst 3 Wochen später das Gehalt bekommt - so wie es zuerst dort stand, ging ich von aus, das er am 20.02. Das Gehalt für den Zeitraum vom 18.01. Bis 20.02. Erhält ...und das sind ...na ? Na ? Na ? Frischluft hilft !!

BigBen38  17.01.2016, 17:27
@isomatte

Völlig klar - auch hier kurz - ich ging davon aus, das der FS fûr mehr als 1 Monat das Gehalt im Februar erhält - das es erst im März das Februargehalt gibt stand da vorher NICHT

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 17:39
@BigBen38

Ben:  Du gingst von einer Gehaltsberechnung von 18.01.2016 bis 20.02.2016 aus? Dein Ernst?

Jeder Monat wird immer zum Ende hin abgerechnet. Nie sich überlappend.

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 17:40
@BigBen38

Ben:  Hast du es je schon einmal erlebt, dass jemand ein Gehalt vom 18. des aktuellen bis zum 20. des nächsten Monats auf einmal erhalten hat?

verreisterNutzer  17.01.2016, 17:50
@BigBen38

@Bigben

wenn Du meine Frage oben genau liest, ist ersichtlich das ich geschrieben habe "am 20. März dann das erste voll Gehalt zu bekommen" bzw erwähnte ich das es am 20. des folgemonats dLohn gibt, in dem Falle die letzten 10 Januartage am 20. Februar und den Februarlohn am 20. März....es liegt an Deiner Aufmerksamkeit beim lesen. Also kein Streit hier!

Du solltest das ganze unbedingt persönlich regeln,da kannst du dann gleich Arbeitsvertrag usw. vorlegen !

Beantrage zur Sicherheit ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung,dass du dann erst mal für Februar deine Leistungen noch bekommst.

Es reicht auch erst mal aus das du das morgen früh dann mit einem Anruf regelst,dazu rufst du bei der kostenlosen Hotline des Jobcenters an,die sind unter 0800 4555500 von Mo - Fr von 8.00 - 18.00 zu erreichen.

Dazu brauchst du als Abgleich auch deine Nummer der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ),schreib dir auf wann du angerufen hast,mit wem gesprochen und lass dir gleich einen Termin zuschicken,wenn es zu lange dauert gehst du persönlich ohne hin.

Wenn du Glück hast geht das ganze dann auch ohne zinsloses Darlehen,weil das ALG - 2 für den Februar um den 20 herum angewiesen wird,aber darauf würde ich mich nicht verlassen.

Egal was du dann bekommst,also zinsloses Darlehen oder das ALG - 2 weiter,wirst du nach deinem ersten Einkommen eine Einkommensbescheinigung vom AG - ausfüllen lassen müssen,dass wirst du dann sicher jeden Monat machen müssen,wenn du dann weiterhin Anspruch auf eine Aufstockung hättest.

Dazu musst du dann auch aktuelle Kontoauszüge vorlegen oder einreichen ( in Kopie ),wenn du das nicht persönlich abgeben / vorlegen möchtest.

Dann wird dir aus deinem Bruttoeinkommen für die angenommen 10 Tage aus Januar deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet,diese dann theoretisch vom Netto abgezogen und das ergibt dann dein anrechenbares Nettoeinkommen.

Dieses anrechenbare Nettoeinkommen musst du dann ans Jobcenter zurück zahlen,auf Antrag auch in Raten.

Wenn du angenommen 10 Tage arbeitest,dann sind das bei 8 Stunden am Tag 80 Stunden und bei 8,50 € etwa 680 € Brutto und ca. 535 € Netto.

Auf die ca. 680 € Brutto stehen dir dann zuerst deine 100 € Grundfreibetrag zu und von den übersteigenden 580 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch einmal 20 % Freibetrag,also 116 € zu und von 1000 € - 1200 € Brutto würden es noch mal 10 % Freibetrag sein.

Demnach müssten dir dann ca. 216 € Freibetrag zustehen,zieht man diese dann von deinen ca. 535 € Netto ab,blieben hier etwa 320 € anrechenbares Netto übrig und das müsstes du dann zurück zahlen,egal ob von einem evtl.zinslosen Darlehen oder vom weiter gezahlten ALG - 2.

Im Folgemonat läuft das dann genauso ab,da rechnest du dir deine Freibeträge auf dein Bruttoeinkommen aus,ziehst das dann vom Netto ab und dann hast du deine dir evtl.zustehende Aufstockung die du bekommst.

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 17:31

Das Zuflussprinzip ist bekannt?

Bis zur Einnahme von Dritten ist man bei Bezug von Alg 2 bedürftig und hat auf selbiges Anspruch.

Bedeutet:  Bis 19.02.2016 hat der Fragesteller sicher Anspruch auf Alg 2 plus Kosten der Unterkunft. Der Fragesteller tut mir leid, da er hier total verwirrt wird.

Was du geschrieben hast, ergibt in dem Fall absolut 0,00 Sinn. Für den Monat Januar muss der Fragesteller überhaupt nichts zurück zahlen.

Der reine Beginn einer Arbeit mindert nicht die Bedürftigkeit. Die Bedürftigkeit wird nur durch die Einnahme Dritter gemindert oder fällt weg.

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 17:35
@FachGoldAnwalt

Wenn das monatliche Einkommen den Hartz 4 Satz des Fragestellers übersteigt, dann steht ihm kein ergänzendes Hartz 4 zu.

Liegt der Lohn unter dem Hartz 4 Satz, dann muss das Jobcenter dementsprechend aufstocken.

verreisterNutzer  17.01.2016, 17:42
@FachGoldAnwalt

ja also aufstocken fällt weg...da ich sicher mindesten 800euro nett bekommen werde.

isomatte  17.01.2016, 17:43
@FachGoldAnwalt

Du musst mir vom Zuflussprinzip sicher nichts erklären,dass ist mir hinreichend bekannt,dennoch stellen viele Jobcenter vorsorglich die Leistungen ein,sobald ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung mitgeteilt wird oder aber bei Minijob wird ein fiktives Einkommen zur Berechnung herangezogen und die Leistung dementsprechend gekürzt !

Auch wenn es nicht korrekt ist,es wird von vielen Jobcentern so gemacht und wenn man dann nicht vorsorglich einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellt,dann kann es eben passieren das man dann ohne Geld da sitzt.

Kannst du nicht lesen ?

Wo habe ich etwas geschrieben das er für Januar etwas zurück zahlen muss ?

Ich habe geschrieben das er für 10 Tage dann nach Abzug der Freibeträge zurück zahlen muss,weil er ja dann entweder für Februar sein volles ALG - 2 bekommt oder eben sein evtl.beantragtes Darlehen und dann muss es zurück zahlen,weil er im Februar dann auch sein Einkommen aufs Konto bekommt.

isomatte  17.01.2016, 18:04
@verreisterNutzer

Auch bei einem Minijob muss die Kündigungsfrist eingehalten werden,hier min.14 Tage !

Wenn dein Minijob von 272 € jetzt entfällt,dann steigen deine bisherigen 533 € ALG - 2 ja auch an.

Hast du also 272 € Brutto wie Netto verdient,dann fallen erst mal die 100 € Grundfreibetrag weg und von den verbleibenden 172 € stünden dir 20 % Freibetrag,also 34,40 € zu.

Dein Freibetrag lag dann bisher bei 134,40 €,wenn du 272 € Brutto wie Netto verdient hast.

Demnach müsste dann dein Bedarf nach dem SGB - ll bei 533 € + 137,60 bei insgesamt ca. 670,60 € liegen.

Wenn du 150 Stunden arbeitest bzw.dafür dann Einkommen gezahlt bekommen würdest,dann läge das bei 1275 € und ca.970 € Netto.

Auf dein Brutto kannst du dann zumindest erst mal deine Freibeträge von 300 € vom Netto abziehen,es blieben dann also noch ca. 670 € anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Wenn du also keinen Anspruch auf vorrangiges Wohngeld mehr hättest und dein Bedarf über diesen ca. 670 € liegen würde,dass könnte dann ja schon durch deine Rundfunkgebühren passieren,dazu dann noch etwas höhere Fahrkosten von und zur Beschäftigung und schon könntest du wieder etwas Anspruch auf Aufstockung haben,wenn du dir das dann noch antun möchtest.

verreisterNutzer  17.01.2016, 18:48
@isomatte

ich hab keine Ahnung von all dem Kram, hab nie etwas beantragt, auch wenn ich hätte können. so ist meine einstellung, ich nehm nur das was mir zusteht, also reines alg2...wohngeld usw. kA...hab mich damit nicht beschäftigt.

Warum sollte ich 2 Wochen Kündigungsfrist einhalten? Die warten nicht 14 Tage und würden dann jemand anderes nehmen. Ich kann doch net als Alg2 bezieher mit Minijob, so eine Frist einhalten, wenn ich schon viel eher auf eigene Beinen stehen kann!

So wurde mir das auch erklärt.

Der Minijobchef meldete sich beruht auf Kündigungsfrist, fragte ob ich denn nicht noch die 32x4h neben dem hauptjob machen könnte. Spinnt der, natürlich nicht, bin doch keine Maschine!

Zudem ich, in der Fabrik wo ich Minijob mache...nun die gleiche Tätigkeit weiterausführe, nur Vollzeit über anderen Arbeitgeber. Dementsprechend braucht er keinen ersatz für mich...darauf beruhte er nämlich, weil er angeblich so kurzfristig keinen Ersatz findet. Hab ihm das so mitgeteilt.

isomatte  18.01.2016, 10:11
@verreisterNutzer

Wenn du nur das nimmst was dir zusteht,dann könntest du auch eine Aufstockung annehmen,wenn du nach Abzug deiner Freibeträge deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken kannst,denn das steht dir genauso zu wie reines volles ALG - 2 !

Warum du deine Kündigungsfrist einzuhalten hast ? Weil es gesetzlich nun mal so ist.

Dann musst du dir den Beschäftigungsbeginn deiner versicherungspflichtigen Tätigkeit so aussuchen,dass es hier keine Probleme gibt.

Denn wenn dein ehemaliger AG - nachweisen kann das er durch die nicht Einhaltung deiner Kündigungsfrist einen finanziellen Verlust erlitten hat,dann könnte er dich auf Schadensersatz verklagen.

Du kannst mit der Abmeldung gleichzeitig ein Überbrückungsdarlehen bis zur ersten Gehaltszahlung beantragen. Dieses kannst du dann in 6 Monatsraten zurück zahlen.

Das hättest du aber längst erledigen können

verreisterNutzer  17.01.2016, 18:04

ich hatte den arbeitsvertrag vorgestern Freitag um 11uhr unterschrieben ;)

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 18:05

Hans:  Er braucht kein Darlehen, wenn ihn das Alg 2 sowieso bis zum ersten Gehaltseingang zusteht.

DerHans  17.01.2016, 18:08
@FachGoldAnwalt

Wenn das erste Gehalt aber am 20.2. gezahlt wird, muss er die Februarleistung voll zurück zahlen. Zuflussprinzip

EstherNele  17.01.2016, 18:21
@DerHans

Hans: das hängt von der Höhe der im Februar zufließenden Leistungen ab. Aus 14 Tagen Arbeitszeit mit dem Stundenlohn kommt er auf 680 Brutto, 535 Netto und ca. 320 anrechenbares Einkommen zumindest aus diesem Job.

DerHans  17.01.2016, 18:26
@EstherNele

Das ändert aber nichts an der Rückzahlungspflicht der Differenz

verreisterNutzer  17.01.2016, 18:54
@DerHans

Das ich irgendwie etwas zurückzahlen muss ist mir klar. MEine Sorgen waren nur das ich mir essen kaufen kann und am 1.2. irgendwoher Geld bekomme!!

Und ich werde mich nicht abmelden, und einfach dann am 26.1. den Termin wahr nehmen und hingehen, der ist in der früh um 8:30uhr...und daneben ist ja gleich mein Arbeitsplatz. Teile das meinem Arbeitgeber mit, der wird es verstehen. Und ich beginne einfach später mit arbeiten.

So kann ich dann auch gleich alle unterlagen vorlegen, damit ist für die dort ersichtlich, das ich Geld benötige.

Merh als ein Erstattungbescheid blüht mir eh nicht dann.

Das ich mir da heute so ein Drama machte ist mir grad ein Rätsel, ist doch alles gut soweit.