Hartz IV
Hallo, ich habe angefangen mit Ausbildung, nach 2 Monaten noch in Probezeit ich habe Kündigung bekommen. Meine Frage ist :Bekomme ich eine Hilfe von Staat? Ich habe noch nie gearbeitet
6 Antworten
wer in der Ausbildung gekündigt wird muss irgendwas gravierendes angestellt haben. Damit ist die Kündigung selbstverschuldet und das bedeutet 3 Monate Sperre.
Unsinn. Man kann als Azubi bis zu vier Monate ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Ach, wozu streiten. Wenn Du mir nicht glaubst, dann vielleicht dem ersten seriösen googletreffer dazu:
Wen Dir das nicht reicht, google selbst nach "Probezeit Kündigung Ausbildung". Du wirst hunderte Handels- und Handwerkskammerseiten mit der selben Aussage finden.
Ich geb jetzt aber auf :-)
Ja wahrscheinlich Arbeitslosengeld 1
Nö, die Anwartschaft beträgt i.d.R. 12 Monate, die kann zwar verkürzt werden - aber 2 Monate reichen für einen Anspruch NICHT aus.
Geh zum Arbeitsamt, melde dich ausbildungsplatzsuchend, und man wird dir helfen. In vielen Bereichen sind noch Plätze frei, und wenn du keine neue Ausbildung findest, hilft man dir vermutlich, ein Vorbereitungsjahr, ein Praktikum oder sonstwas zu machen.
Ob dir irgendeine finanzielle Unterstützung zusteht, hängt noch von vielen anderen Faktoren ab, die man dort mit dir klären wird.
Bis Beendigung der Erstausbildung sind dir gegenüber vorrangig deine deine Eltern unterhaltspflichtig.
Wer in der Probezeit der Ausbildung gekündigt wird, muss gar nichts angestellt haben. Das kann von "ein Tag Krank" bis hin zu "als billiger Hilfsarbeiter ausgenutzt" reichen.