Hartz IV - Kind zieht von mutter aus - HILFE!

7 Antworten

Ohne das mit dem Jugendamt abgeklärt zu haben, dürfte das spätestens dann zu Problemen führen, wenn deine Mutter deinen Auszug beim Jobcenter mitteilt; denn da du unter 18 bist, wird ein verantwortungsbewusster Sachbearbeiter sicherlich nachhaken.

Deine Mutter wird den Alleinerziehendenmehrbedarf verlieren und für mindestens 6 Monate wird das Jobcenter die aktuelle volle Miete weitertragen müssen; danach müsste man genauer hinschauen (auch wegen der Wahrung der Umgangsrechte).

Wovon willst du denn leben?

Wenn die Wohnungsgröße nicht mehr angemessen ist und das Jobcenter das meckern anfängt hat sie 6 Monate Zeit sich was kleineres zu suchen. Oder sie muss dann von ihrem H4 Satz selber draufzahlen. Sie hätte aber auch die Möglichkeit sich einen Untermieter in das leere Zimmer zu holen. Einverständnis vom Vermieter muss aber da sein.

Birne60  17.04.2013, 23:44

Einverständnis vom Vermieter muss aber da sein.

Muss nicht. Eine Wohnung darf untervermietet werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wirtschaftliche Gründe gelten als "wichtiger Grund".

Ob sie umziehen muss oder nicht, das haengt von der Wohnungsgroesse ab und von den Kosten. Ist das fuer eine Person gedeckt, kriegt sie die volle Miete und Heizkosten weiter, anderenfalls werden sie Deine Mutter wohl auffordern, sich was anderes oder einen Untermieter zu suchen, dafuer gibt es meist 6 Monate Zeit, in der die Wohnung komplett weiterbezahlt wird.

Deine Mutter muss jede Veränderung UMGEHEND dem JobCenter mitteilen, Der Anteil für dich fällt also weg. Dafür wird aber auch das Kindergeld nicht mehr angerechnet

Ob dann die Wohnung zu groß/teuer für eine Einzelperson ist, entscheidet das JobCenter. Sie würde dann eine Aufforderung bekommen, sich innerhalb von 6 Monaten um eine passende Unterkunft zu bemühen. Wenn sie umzihen MUSS, muss das JobCenter auch die Kosten übernehmen.

nein der Betrag für die Wohnung bleibt identisch da du sie ja gelegendlich besuchen kannst

newcomer  17.04.2013, 23:39
@newcomer

Das Sozialgericht Fulda gab dem Kläger Recht und verurteilte den beklagten Landkreis dazu, die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten zu gewähren. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die verwandtschaftlichen Beziehungen nicht ungehindert aufrecht erhalten werden könnten, wenn die Kinder ihre Aufenthalte in beengten Wohnverhältnissen verbringen müssten.

Hierdurch sei die Ausübung des Umgangsrechts gefährdet und die durch Art. 6 Abs. 1, 2 Grundgesetz geschützte Lebens- und Erziehungsgemeinschaft nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund müsse sicher gestellt werden, dass den Kindern während ihrer Aufenthalte bei einem Elternteil ausreichender Wohn- und Lebensraum zur Verfügung stehe. Aufgrund der zum Umgangsrecht getroffenen Regelung berücksichtigte das Sozialgericht Fulda für jedes Kind den hälftigen zusätzlichen Wohnflächenbedarf, insgesamt weitere 15 qm zu den bisher anerkannten 45 qm. Da der beklagte Landkreis kein zureichendes Konzept vorlegen konnte, um die angemessenen örtlichen Kosten der Unterkunft bei 60 qm Wohnfläche zu ermitteln, und die tatsächlichen Kosten nicht evident zu hoch waren, waren von ihm die tatsächlichen Kosten für 86 qm zu erstatten. Auch die Heizkosten mussten im konkreten Fall in voller Höhe übernommen werden.

Keksflusi 
Fragesteller
 17.04.2013, 23:39
@newcomer

Und wenn das Sorgerecht für mich auf die Mutter der anderen Familie aufgegeben wird ?? Dann nicht mehr oder ?!

newcomer  17.04.2013, 23:43
@Keksflusi

das ist klar aber wozu sollte sie das tun ??

Keksflusi 
Fragesteller
 18.04.2013, 00:29
@newcomer

Weil ich nicht volljährig bin, darum muss jemand auf mich aufpassen. Vorallem weil der nächste Wohnort ca. 250km weiter weg ist.