Hartz 4 und erbe jetzt wohl 2500 Euro
Guten Abend, ich bin Alleinerziehund und bin bis Ende September in Elternzeit. Ich gehe Stundenweise arbeiten, beziehe aber zu Zeit noch größtenteile Geld von Jobcenter. Ich werde in den kommenden Wochen etwas erben, 2500 Euro. Ich bezahle noch mein Auto ab, was ich unbedingt beruflich brauche (meine Ex-Schwiegereltern hatten mit den Kredit gegeben und wollen das Geld schnellsmöglich wiederhaben)und ich würde es so gerne abbezahlen. Aber was ich bis jetzt so gelesen habe, sind die 2500 Euro Einkommen und ich muss das erst "aufbrauchen" für meinen Lebensunterhalt. Ist das richtig so? Oder habe ich irgendeine andere Möglichkeit? Ich freue mich sehr über eine Antwort. Herzliche Grüße Nathalie
5 Antworten
Ob das Erbe Einkommen oder Vermögen ist, richtet sich zunächst danach, wann der Erbfall (Tod des Erblassers) eingetreten ist: vor oder nach deinem Alg2-Bezug.
Vor Alg2-Bezug: Erbe ist Vermögen, egal wann es dir tatsächlich ausbezahlt wird. Auf Vermögen ahst du einen Freibetrag von mindestesn 3850€.
Während des Alg2: Erbe ist einmaliges Einkommen, das bei dieser Höhe ZWINGEND auf exakt 6 Monate zu verteilen sein wird.
Viel wirst du davon nicht übrig behalten !
Da du durch deine Stundenweise Beschäftigung schon Freibeträge auf dein Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen kannst und in diesem Grundfreibetrag von 100 € die 30 € Versicherungspauschale bereiz enthalten ist,wirst du von dem Erbe normalerweise gar nichts haben.
Denn das Erbe zählt als einmaliges Einkommen und beträgt das mehr als eure monatliche Leistung,muss dieses zwingend auf 6 Monate verteilt werden und die laufenden Leistungen dementsprechend gekürzt.
Normalerweise hättest du wie gesagt dann diese 30 € Versicherungspauschale mal diese 6 Monate Anrechnung. Da du aber ja bereiz Freibeträge auf dein Erwerbseinkommen erhältst und die 30 € Pauschale nur 1 mal angerechnet wird,fällt diese auch weg.
Es werden dann also die 2500 € durch 6 Monate geteilt,das sind ca.415 € pro Monat,die du dann weniger bekommen würdest. Bekommst du gar nicht so viel gezahlt,dann muss dein Versicherungsbeitrag berücksichtigt werden,den du dann bei Leistungsausschluss selber zahlen müsstest.
Das würden dann ca. 160 € pro Monat sein und die müssen berücksichtigt werden,also müsste das Jobcenter zumindest einen sehr geringen Betrag an Leistungen zahlen,das der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Würdest du dann ab September keine Leistungen mehr benötigen,weil du deine Beschäftigung wieder aufnimmst,dann würde sich das dann erledigt haben.
Wenn du also im Juli das Erbe auf dein Konto bekommen würdest und ALG - 2 bis September beziehen würdest,dann bliebe dir nach der 6 monatigen Verteilung im Endeffekt noch ca.1250 € vom Erbe übrig,wenn du dann nicht immer noch auf Sozialleistungen angewiesen sein würdest.
2500 € Erbe : 6 Monate = ca. 415 € monatliche Anrechnung x 3 Monate Leistungsbezug ( wenn wieder Beschäftigung aufgenommen wird ohne Leistungsanspruch ) sind das dann ca.1245 € Anrechnung auf die 3 Monate.
Wenn du dann aus dem Leistungsbezug für min.1 vollen Monat raus bist,dann wird aus dem ehemals einmaligem Einkommen Vermögen,was dann erst einmal als Schonvermögen anzusehen ist,sofern du dieses noch nicht erreicht hast.
Du darfst ein vermögen von 200€ X Lebensalter Besitzen und das ist anrechnungsfrei alles darüber wird angerechnet .aber du must ja auch erbschafssteuer zahlen und deshalb dürfte es ezher wenieger sein.Das kanst du auch im sgb3 Nachschauen
Es gibt Schonvermögen. Besprich das mal mit dem Fallmanager.
Eine Erbschaft ist einmaliges Einkommen und wird auf den Leistungsanspruch angerechnet
Hängt davon ab, wann der Erbfall eingetreten sit (und der hat zunächst nichts mit der tatsächlichen Zahlung zu tun).
"Aber was ich bis jetzt so gelesen habe, sind die 2500 Euro Einkommen und ich muss das erst "aufbrauchen" für meinen Lebensunterhalt. Ist das richtig so?"
Ja genauso so ist es. Keine andere Möglichkeit.
Dankeschön für Deine Antwort. Weißt Du denn auch wie genau das dann funktioniert? Wenn ich da Erbe erhalte, dann melde ich das dem Jobcenter, wird das Geld dann sofort gestrichen? Ich müsste dann ja auch die Krankenversicherung zahlen.
Siehe Antwort von VirtualSelf oben ;) Dazu nur erganzend -> Randziffer 11.80 http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---22.07.2013.pdf
und auch -> § 11 Absatz 3 SGB II
Eine Erbschaft ist einmaliges Einkommen und wird auf den Leistungsanspruch angerechnet !
Man kann ggf. die 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen und evtl. gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen,zum Beispiel KFZ - Haftpflicht.
Wenn man diese Freibeträge nicht schon anderweitig geltend machen kann.