Hartz 4 mit 16?
Hallo,
ich bin 16 und hatte auch September 2010 eine Ausbildung angefangen die ich leider aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste.
Ich war dann ein Jahr lang in einer BEJ Klasse, dass heist wir haben verschiede Praktika gemacht und versucht dort einen Ausbildungsplatz zu finden.
Mit Erfolg, seit 1. Septmeber 2011 habe ich nun einen Ausbildungsplatz, nun ist es leider so dass mein Arbeitgeber mich in Kürze rauswerfen wird weil ich letztens vergessen habe mich Krank zu melden. (Ja ich war wirklich krank)
Meine Frage ist nun, was für Ansprüche habe ich , d.h. zb. Hartz 4 oder so. Natürlich werde ich versuchen wieder etwas zu bekommen nur wird das jetzt leider nicht so schnell wieder klappen.
Was für Ansprüche hab ich, was kann ich beantragen ?
Vielen Dank schon mal =)
9 Antworten
Du hast keinerlei Ansprüche. Deine Eltern müssen für Dich aufkommen!
@DarkFleischwolf . Die Kommentare wirst du nicht abwürgen können,selbst wenn sie dir unangenehm sind,oder gar an deinem Gewissen kratzen.Wenn Fragen gestellt werden,erlaubt man sich halt,seine Meinung dazu zu äußern.So ist das bei GF
Gut, dann hast Du eine falschen Antwort bekommen. Warum Du das willst, musst Du selbst wissen.
Rede mit deinem Chef, dass das mit der fehlenden Krankmeldung nicht wieder vorkommen wird, entschuldige dich für dein Versäumnis - reiche den Krankenschein nach (falls du überhaupt beim Arzt gewesen bist) und dann hoffentlich wird er dich nicht rausschmeißen.
In dem Alter bekommst du kein Harz 4 (ALG II), deine Eltern sind für dich zuständig.
Wohnst du nicht bei deinen Eltern? Bis zum 25. Lebensjahr müssen deine Eltern dich finanziell unterstützen..
es kommt darauf an ob du eine eigene wohnung hast dann bekommst du vom amt harz4 und die miete wird übernommen du solltest auf jeden fall zur arge gehen , dort gibt es fallmaneger die sich um solche dinge kümmern die können dir auch helfen eine neue lehre zu finden und mache in zukunft nicht wieder so eine scheiße dich nicht krank zu melden wenn du krank bist dazu gehört auch ein krankenschein den du bei deinen arbeitgeber abgeben musst
Da du noch bei den Eltern lebst, wie ich vermute, wirst du nichts zu beanspruchen haben. Deine Eltern sind für deinen Unterhalt zuständig bis du 25 Jahre alt bist oder eine abgeschlossene Ausbildung hast.
Anspruch auf ALG 1 hast du erst, wenn du eine gewisse Zeit druchgehend fest angestellt warst-
So liebe Leute, genau so eine Antwort wollte ich, mehr nicht. Und keine Moralpredigt. Danke.