Hartz 4 GEZ Befreiung wenn der Partner Arbeitet.
Hallo,
kurz zu meinem Anliegen:
Ich bin Hartz 4 Empfänger, habe eine Partnerin und 2 Kinder. Meine Partnerin(unverheiratet) ist bei der GEZ Angemeldet und zahlt dort für unsere TV/Radio Geräte. Sie arbeitet als Krankenschwester im Nachtdienst, allerdings nur auf 19,5 Stunden Basis.
Nun bekam ich von der Arge ein Bescheid für GEZ Befreiung. Meine Frage dazu:
Muss ich die GEZ erst ummelden auf mich um uns befreien zu lassen als Bedarfsgemeinschaft?
Ist das überhaupt möglich wenn ein Partner arbeitet?
Ist es legal wenn Sie sich erst Abmeldet und ich mich dann Anmelde und gleichzeitig Befreien lasse oder gelte ich in unserem geliebten Unrechtsstaat dann gleich wieder als Mörder/Dieb/Raubkopierer/Steuerhinterzieher/Terrorist/Hehler/Unterschlager/Gesetzloser und muss mich auf Besuche der GEZ und anderer Gestalten Einstellen?
Sorry als Arbeitsloser fühlt man sich immer mehr in diese Ecke gedrängt^^
3 Antworten
Wenn Du als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft die Freistellungsbescheinigung erhältst, kannst Du Dich damit bei der GEZ von der Gebührenpflicht befreien lassen. Die Voraussetzungen dafür sind mit dieser Bescheinigung ja gegeben und werden von der GEZ nicht nochmals überprüft. Die Rundfunkgebühren sind personenbezogen, also jeder, der in einer Bedarfsgemeinschaft die Freistellungsbescheinigung erhält, kann auch die Befreiung von den Rundfunkgebühren für sich beantragen. Diese Person sollte auch die Anmeldung bei der GEZ vornehmen - logisch: wenn man nicht angemeldet ist, gibt's auch nichts, wovon man sich befreien lassen kann .... Diese Anmeldung gilt für den gesamten Haushalt incl Autoradio bei Verheirateten, excl. Autoradio bei Unverheirateten oder WGs (da müssen die anderen ihre Autoradios zusätzlich anmelden; trifft bei Hartz-IV-Empfängern jedoch eher selten zu).
Also: wenn nur einer befreiungswürdig ist und die Anmeldung läuft auf den anderen, müßt Ihr erst die Anmeldung umswitchen, d.h. abmelden und auf den Befreiungswürdigen neu anmelden. Danach aber umgehend den Befreiungsantrag stellen (mit dem vorgeschriebenen Formular, gibt's auch bei der ArGe). Die GEZ macht manchmal Schwierigkeiten beim Abmelden, ggf. muß eine Bescheinigung/Erklärung über die Abschaffung/Entsorgung der Geräte beigebracht werden. Kann auch eine Bescheinigung des Empfängers sein über Schenkung der Geräte. Auf Deine 1. und 2.Frage gibt's also zweimal ein JA, auf die 3. ein JA (bis zum 'oder') und ein NEIN (nach dem 'oder'). Alles klar?
Wenn die Bedrafsgemeinschaft insgesamt eine Anspruch auf Leistung hat, gilt auch die Gebührenbefreiung.
Wir werden alle 4 (Freundin + 2 Kinder) in der Bedarfsgemeinschaft geführt und Erhalten alle 4 Leistungen da meine Partnerin zuwenig verdient.
Nur ich bin sozusagen der Antragssteller und Vorstand.
Dann werde ich mal mein Glück versuchen Danke:)
einfach den bestehenden vertrag abmelden mit der begründung das ihr eine bg seit und daher mit sofortiger wirkung von der gez befreit seit.siehe rundfunkstaatsvertrag/befreiung von der gebühr.die werden zwar schwierigkeiten machen,aber ihr seit im recht,nein reinlassen mußt du nur die jenigen welche einen durchsuchungsbeschluß vom ag vorzeigen.vie spass mit der gez !!!!!! ironisch gemeint,aber alles andere ist ernst.